Die Leiterin des Menschenrechtszentrums Unser Haus, Olga Karach, hat gegen die Entscheidung der litauischen Migrationsbehörde, ihr politisches Asyl zu verweigern, Berufung eingelegt. Die Berufung wurde vom Gericht angenommen, und nun freuen sich Olga Karach und das gesamte Team von Unser Haus darauf, dass der Prozess angesetzt wird und die Gerechtigkeit wiederhergestellt wird.
Wir möchten daran erinnern, dass die litauischen Behörden am 18. August 2023 Olga Karach, der Leiterin der Bürgerinitiative „Unser Haus“, politisches Asyl verweigerten, nachdem sie sie grundlos beschuldigt hatten, eine „Bedrohung für die nationale Sicherheit“ zu sein. Dies gab den Propagandisten, die das Regime von Aliaksandr Lukaschenka verteidigen, die Gelegenheit, gehässige Bemerkungen zu machen und die Menschenrechtsverteidigerin zu beleidigen.
Das schwerwiegendste Problem ist jedoch, dass Olga Karach nun Gefahr läuft, von Litauen nach Belarus abgeschoben zu werden, was für sie die Todesstrafe bedeutet, da das Regime von Lukaschenka Olga Karach wegen ihrer Menschenrechtsaktivitäten als „Terroristin“ und „Extremistin“ bezeichnet hat.
Im September 2021 setzte der belarusische KGB Olga Karach auf seine „Terroristenliste“, und im Mai 2022 erklärte das Innenministerium die Organisation Unser Haus zu einer „extremistischen Formation“.
Olga selbst zufolge steht viel in der Entscheidung der Migrationsbehörde: Insbesondere begründeten die litauischen Behörden ihre Ablehnung des politischen Asyls damit, dass Olga den Gründer der LDPR, Wladimir Schirinowski, interviewt und an Konferenzen in Russland teilgenommen habe, darunter auch an solchen, die von der Europäischen Kommission und einer Reihe europäischer Botschaften organisiert wurden. Dennoch kündigte Olga sofort an, dass sie in Litauen bleiben und gegen die Entscheidung vor Gericht Berufung einlegen wolle. Sie sagte: „Entweder ihr schiebt mich nach Belarus ab, oder ich bleibe in Litauen“.
Nun ist die Berufung eingereicht und vom Gericht angenommen worden. Das ist eine gute Nachricht – zumindest, weil die Gerichte in Europa völlig unabhängig sind und sich nicht politisch engagieren, was man von den Strafverfolgungsbehörden, wie sich leider herausgestellt hat, nicht behaupten kann.