Ein belarussischer Kriegsdienstverweigerer riskiert Abschiebung trotz anhängiger internationaler Menschenrechtsverfahren.

Ilja ist belarussischer Staatsbürger, Asylsuchender und Kriegsdienstverweigerer. Er lehnt den Militärdienst aus moralischen, politischen und humanitären Gründen ab. Nachdem alle nationalen Rechtsmittel in Litauen ausgeschöpft wurden, droht ihm nun die unmittelbare Abschiebung nach Belarus.

Er verließ Belarus am 28. Februar 2022 nach anhaltendem Druck im Zusammenhang mit der Beteiligung seiner Familie an den Protesten von 2020. Seine Mutter und sein Stiefvater wurden gezwungen, das Land zu verlassen. Nach ihrem Weggang wurde Ilja von der Hochschulverwaltung verhört, sein Mobiltelefon nach angeblich „extremistischen“ Inhalten durchsucht und er wurde bedroht. Infolge dieses Drucks musste er sein Studium abbrechen.

Ilja ist Kriegsdienstverweigerer. Er lehnt den Militärdienst ab, weil die belarussischen Streitkräfte als Instrument politischer Repression fungieren und in mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwickelt sind. In Belarus wird Kriegsdienstverweigerung nicht als Menschenrecht anerkannt, sondern regelmäßig mit strafrechtlicher oder administrativer Verfolgung beantwortet.

Mit Unterstützung des Netzwerks Dapamoga, das später in Belarus als „extremistische Organisation“ eingestuft wurde, zog Ilja im April 2022 nach Litauen. Dort erhielt er humanitäre Aufenthaltstitel und stellte anschließend einen Asylantrag.

Im Dezember 2023 beantragte er offiziell Asyl unter Berufung auf politische Verfolgung, seine Kriegsdienstverweigerung, die Protestgeschichte seiner Familie sowie seine Verbindung zu Dapamoga.

Am 3. April 2025 lehnte das litauische Migrationsamt seinen Antrag ab, ordnete seine Ausreise an und verhängte ein einjähriges Einreiseverbot. Obwohl zunächst einstweilige Maßnahmen gewährt wurden, bestätigten sowohl das Verwaltungsgericht Vilnius als auch das Oberste Verwaltungsgericht die Ablehnung.

Internationale rechtliche Schritte

Daraufhin stellte das Internationale Zentrum für zivile Initiativen „Unser Haus“ beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen nach Regel 39, um Iljas Abschiebung zu verhindern. Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab.

Gleichzeitig wurde eine ausführliche Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, in der Verstöße gegen die Artikel 3 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend gemacht werden. Die Beschwerde wurde formell eingereicht; die Bestätigung der Registrierung steht derzeit noch aus.

Die Ablehnung der Regel-39-Maßnahme bedeutet, dass Ilja aktuell keinen Schutz vor einer sofortigen Abschiebung hat, während er auf die Entscheidung des Gerichtshofs wartet.

Erneutes Asylverfahren

Parallel dazu muss Ilja in Litauen erneut einen Asylantrag stellen. Dieser Schritt ist rechtlich erforderlich, um die automatische Vollstreckung der Abschiebungsanordnung zu verhindern und aktualisierte Argumente vorzulegen, darunter seine Stellung als Kriegsdienstverweigerer und die sich weiter verschärfende Situation für Rückkehrer nach Belarus.

Dieses Verfahren erfordert dringend juristische Unterstützung, finanzielle Mittel und institutionelle Begleitung. Ohne diese bleibt Ilja in einer extrem prekären rechtlichen Lage.

Konkrete Risiken bei einer Rückkehr

Im Falle einer Abschiebung nach Belarus drohen Ilja:

strafrechtliche Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung;
– Zwangseinberufung in eine autoritäre Militärstruktur;
– strafrechtliche Vorwürfe wegen Kontakten zu Dapamoga;
– politische Verfolgung aufgrund der Protestaktivitäten seiner Familie;
– Festnahme, Verhöre und mögliche Misshandlung;
– langfristige Einschränkungen in Bildung, Beruf und Bewegungsfreiheit.

Diese Risiken entsprechen dokumentierten Repressionsmustern in Belarus.

Ein systemisches Schutzversagen

Iljas Fall zeigt ein systemisches Versagen bei der Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Form politischer Verfolgung in autoritären Kontexten. Seine Weigerung, an staatlicher Gewalt mitzuwirken, wurde als individuelle Entscheidung behandelt und nicht als schützenswertes Menschenrecht.

Die litauischen Behörden stützten sich auf formalistische Beweismaßstäbe und blendeten dabei den strukturellen Charakter der Repression in Belarus aus.

Schlussfolgerung

Ilja ist Kriegsdienstverweigerer, politischer Exilant und ein junger Mensch, dessen Lebensweg bereits durch staatliche Repression zerstört wurde. Er hat Schutz auf nationaler und internationaler Ebene gesucht und dennoch keinen wirksamen Schutz erhalten.

Seine Abschiebung nach Belarus würde ein reales und vorhersehbares Risiko von Verfolgung, Zwangsrekrutierung und schweren Menschenrechtsverletzungen begründen.

Sein Fall ist ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der europäischen Menschenrechtsschutzmechanismen gegenüber jenen, die sich weigern, autoritärer Gewalt zu dienen.

 

Es gibt viele Möglichkeiten, unserem Haus zu helfen.

Die auf dieser Seite gespendeten Gelder sind zur Unterstützung der Arbeit unserer Website bestimmt: Wir bezahlen das Hosting, den E-Mail-Server, das Internet, die Domain, die Büromiete und kommunale Dienstleistungen.

Wenn du kein Fan von Kaffeekonten oder Elon Musk bist – kein Problem!

Du kannst uns trotzdem ganz einfach über Stripe unterstützen.

Schnell, sicher und ohne Registrierung: 👉 https://buy.stripe.com/4gw6ppaH20UO6MUbII

 

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.