#protection4olga
23. August 2023
Nachdem die litauischen Behörden der belarusischen Friedensaktivistin und Menschenrechtsverteidigerin Olga Karach (Volha Karach) politisches Asyl verweigert haben, wurde soeben die internationale Kampagne #protection4olga gestartet, um Schutz und Asyl für die Leiterin der Organisation „Unser Haus“ zu fordern. Sie kämpft seit Jahren für die Menschenrechte in Belarus, unter anderem für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, und wird deshalb in ihrem Heimatland, wo sie vom Regime als „Terroristin“ bezeichnet wird, verfolgt und mit der Todesstrafe bedroht.
Am 18. August 2023 verweigerte Litauen ihr politisches Asyl und bezeichnete Olga Karach als „Person, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit der Republik Litauen darstellt“. Ihr wurde jedoch ein vorübergehender Aufenthaltsstatus für ein Jahr gewährt, wahrscheinlich aufgrund internationaler Briefe, die einige Politiker und Leiter von Stiftungen an die Behörden und an die litauischen Botschafter in verschiedenen Ländern geschrieben hatten. Dieser Status gibt ihr jedoch keinerlei Sicherheit in Bezug auf ihren Status – die Behörden könnten diese Entscheidung jederzeit rückgängig machen und beschließen, sie zu deportieren.
Aus diesem Grund haben wir eine internationale Kampagne für den sofortigen Schutz der Menschenrechtsverteidigerin und Friedensstifterin Olga Karach gestartet.
In der 1998 verabschiedeten Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger wird „die wertvolle Arbeit von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen anerkannt, die zur wirksamen Beseitigung aller Verletzungen der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten von Völkern und Einzelpersonen beiträgt“.
Olga Karach hat über die von ihr geleitete Organisation „Unser Haus“ zahlreiche Aktivitäten zur Überwachung und Verteidigung der Menschenrechte in Belarus und für belarusische Bürger, die in andere Länder – wie Litauen – geflohen sind, vorzuweisen. Aus diesem Grund wurde ihre Organisation auch vom Internationalen Friedensbüro für die Nominierung für den Friedensnobelpreis 2024 ausgewählt, zusammen mit der russischen Bewegung der Kriegsdienstverweigerer und der ukrainischen Pazifistischen Bewegung.
Die Staaten sind verpflichtet, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger zu schützen und insbesondere für Menschenrechtsverteidiger, die „häufig bedroht und schikaniert werden und unter Unsicherheit leiden“, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene zu gewährleisten, auch in Zeiten bewaffneter Konflikte und bei der Friedenskonsolidierung“, wie es in der Resolution 66/164 der Generalversammlung der Vereinten Nationen heißt.
Wir bringen unsere tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass „in einigen Fällen nationale Sicherheits- und Terrorismusbekämpfungsgesetze und andere Maßnahmen, wie z. B. Gesetze zur Regulierung zivilgesellschaftlicher Organisationen, missbraucht wurden, um Menschenrechtsverteidiger ins Visier zu nehmen oder ihre Arbeit zu behindern und ihre Sicherheit in einer Weise zu gefährden, die gegen das Völkerrecht verstößt“, wie es in der Resolution 22/6 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern heißt, die alle Staaten dazu verpflichtet, diejenigen zu schützen und nicht zu kriminalisieren, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen.
- Daher appellieren wir an die höchsten litauischen Behörden, den Präsidenten der Republik Litauen, den Premierminister und den Außenminister, die internationalen Standards einzuhalten und der belarusischen Menschenrechtsverteidigerin Olga Karach, die in Litauen Zuflucht gefunden hat, Schutz und Asyl zu gewähren.
- Litauen ist auch ein Mitglied der Europäischen Union. Wir appellieren daher auch an die europäischen Institutionen, die Vertretungen der Vereinten Nationen (Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und die Delegationen der Europäischen Kommission), die gemäß den Leitlinien der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern Menschenrechtsverteidiger unterstützen und schützen sollten.
- Wir rufen auch unsere nationalen Regierungen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern immer und überall gewährleistet ist.
- Wir rufen die gesamte Zivilgesellschaft, von einzelnen Bürgern bis hin zu Journalisten und institutionellen Vertretern in ganz Europa, dazu auf, Maßnahmen zur Verteidigung der Menschenrechte und derjenigen, die sie verteidigen, zu ergreifen.
#ObjektKriegKampagne: Russland, Belarus, Ukraine: Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.
Nachstehend finden Sie einen Musterbrief, den Sie an die litauischen Behörden schicken können. Sie sind herzlich eingeladen, ihn zu verwenden und Menschenrechtsverteidiger zu unterstützen Olga Karach.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: [email protected]
Entwurf eines Schreibens
An
Präsident Gitanas Nausėda
E-Mail: [email protected] oder Online-Formular unter https://www.lrp.lt/en/institution/letter-to-the-president/21930
Premierminister Ingrida Šimonytė LRV
E-Mail: [email protected]
Sprecher des litauischen Parlaments Viktorija Čmilytė-Nielsen
E-Mail: [email protected]
Minister für auswärtige Angelegenheiten Gabrielius Landsbergis
E-Mail: [email protected]
Durchschrift: [email protected]
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Premierministerin, sehr geehrter Sprecher des litauischen Parlaments, sehr geehrter Herr Außenminister,
ich schreibe Ihnen, weil ich mir Sorgen um die Sicherheit von Frau Olga Karach (Volha Karach) mache, einer Menschenrechtsverteidigerin aus Belarus, die in Ihrem Land Zuflucht gesucht hat. Kürzlich, am 18. August, lehnten die litauischen Einwanderungsbehörden ihren Antrag auf politisches Asyl ab.
Frau Olga Karach zählt zur belarusischen Opposition und musste ihr Heimatland 2020 vor den Protesten gegen die manipulierten Präsidentschaftswahlen verlassen. Ihre Organisation „VšĮ Tarptautinis pilietinių iniciatyvų centras „Mūsų namai“ ist seit mehreren Jahren in Litauen registriert.
Olga Karach und ihre Organisation kämpfen für Menschen- und Bürgerrechte in Belarus und gegen eine mögliche direkte Beteiligung von Belarus am Krieg in der Ukraine. Dafür wurden sie wiederholt vom Lukaschenko-Regime bedroht. Der belarusische KGB bezeichnete sie als Terroristin, zuletzt gab es Morddrohungen gegen sie. Sollte sie nach Belarus zurückkehren, drohen ihr eine sofortige Festnahme und eine Verurteilung zu vielen Jahren Gefängnis; Selbst die Verhängung der Todesstrafe kann nicht ausgeschlossen werden.
Die 1998 verabschiedete UN-Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern bezieht sich auf „die wertvolle Arbeit von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen anerkannt, die zur wirksamen Beseitigung aller Verletzungen der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten von Völkern und Einzelpersonen beiträgt“.
Die Staaten sind verpflichtet, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger zu schützen und insbesondere für Menschenrechtsverteidiger, die „häufig bedroht und schikaniert werden und unter Unsicherheit leiden“, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene zu gewährleisten, auch in Zeiten bewaffneter Konflikte und bei der Friedenskonsolidierung“, wie es in der Resolution 66/164 der Generalversammlung der Vereinten Nationen heißt.
Wir bringen unsere tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass „in einigen Fällen nationale Sicherheits- und Terrorismusbekämpfungsgesetze und andere Maßnahmen, wie z. B. Gesetze zur Regulierung zivilgesellschaftlicher Organisationen, missbraucht wurden, um Menschenrechtsverteidiger ins Visier zu nehmen oder ihre Arbeit zu behindern und ihre Sicherheit in einer Weise zu gefährden, die gegen das Völkerrecht verstößt“, wie es in der Resolution 22/6 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern heißt, die alle Staaten dazu verpflichtet, diejenigen zu schützen und nicht zu kriminalisieren, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen.
Daher ist die Situation für sie lebensbedrohlich, und wir bitten Sie, Frau Karach Ihre Unterstützung auszusprechen und ihr den Aufenthalt und die Fortsetzung ihrer Arbeit für Menschenrechte und Frieden in Litauen unter dem sicheren Status eines politischen Asyls zu ermöglichen.
Hochachtungsvoll
Datum
(Unterschrift)