Am 4. Juli 2023 veröffentlichten maßgebliche internationale Anti-Kriegs-Organisationen, das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung und die War Resisters‘ International (eine 1921 gegründete internationale Anti-Kriegs-Organisation mit Sitz in London und Niederlassungen in über 30 Ländern), einen offenen Brief zur Unterstützung des belarusischen Kriegsdienstverweigerers Ivan Strashkevich, der sich derzeit in Litauen aufhält und dem die Abschiebung nach Belarus droht.
Die internationalen Organisationen drängen Litauen, dem Belaruse politisches Asyl zu gewähren, da ihm in Belarus eine lange Haftstrafe droht, weil er die belarusische Protestbewegung im Jahr 2020 unterstützt und in Interviews das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte kritisiert hat.
Trotz Strashkevichs aktiver Anti-Kriegs- und Anti-Regime-Aktivitäten haben sich die litauischen Einwanderungsbehörden geweigert, sein Arbeitsvisum aufgrund seines früheren Militärdienstes zu verlängern und ein 60-monatiges Einreiseverbot für ihn in die Europäische Union und nach Litauen verhängt.
Hier finden Sie den vollständigen Text des Aufrufs der internationalen Antikriegsorganisationen:
An: Litauische Einwanderungsbehörden
E-mail: [email protected]
Betrifft: Fall Ivan STRASHKEVICH, gim 1993-09-01, dringende Freilassung
4. Juli 2023
Sehr geehrter Herr/Frau,
Im Namen des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) und der War Resisters‘ International (WRI) schreiben wir Ihnen, um unsere große Besorgnis über den Fall von Ivan STRASHKEVICH, einem ethnischen Litauer (gim 1993-09-01), zum Ausdruck zu bringen.
Wir haben erfahren, dass die Verlängerung des Arbeitsvisums des oben genannten Staatsbürgers von Belarus am 5. Juni 2023 mit der Begründung verweigert wurde, er habe zuvor als Grenzschutzbeamter in der belarusischen Armee gedient. Gleichzeitig wurde ihm von den litauischen Behörden ein 60-monatiges Einreiseverbot in die Europäische Union auferlegt. Als er daraufhin einen Asylantrag stellte, wurde er während der Anhörung festgenommen und gewaltsam in das Flüchtlingslager Pabrade gebracht, wo er in Einzelhaft gehalten wurde und nur dreißig Minuten pro Tag Zugang zu einem Telefon hatte – und selbst das war nicht garantiert. Und das, obwohl er eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Polen besitzt, die nicht widerrufen wurde.
EBCO und WRI zweifeln nicht an der Rechtschaffenheit von Strashkevich, der den Grenzdienst 2019 verließ und anschließend die Proteste nach den umstrittenen Wahlen 2020 aktiv unterstützte und an einem Dokumentarfilm mitwirkte, in dem der Umgang des Grenzdienstes mit dem Migrantenzustrom 2021 kritisiert wird. In jedem Fall sollte sein Asylantrag nach einem ordnungsgemäßen Verfahren bearbeitet werden können, ohne dass er mehrfachen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird.
Wir fordern die Einwanderungsbehörden auf, Strashkevich Verbindung zur Außenwelt wiederherzustellen, die Notwendigkeit seiner Haftbedingungen zu überdenken und ihm die Möglichkeit zu geben, seinen Asylantrag, den wir unterstützen würden, ohne Hindernisse zu stellen.
Selbst für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird, fordern wir die Behörden auf, das Einreiseverbot für ihn in die Europäische Union aufzuheben, für das es keine rationale Rechtfertigung gibt.
Ganz allgemein appellieren EBCO und WRI dringend an die litauischen Behörden, Belarus nicht als sicheres Land für die Rückkehr zu betrachten, insbesondere für diejenigen, die bereits als Regimegegner identifiziert worden sind; sie sollen ihre Ansicht über die Bedeutung des ehemaligen Militärdienstes in Belarus revidieren und diejenigen, die sich der Mobilisierung entziehen wollen, als die Kriegsdienstverweigerer anerkennen, die sie jetzt sind; davon abzusehen, diese Personen nach Belarus abzuschieben, Asylanträge wohlwollend zu prüfen und andernfalls zuzustimmen, den Verweigerern die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zu erteilen, damit sie in Litauen und der EU bleiben können.
Vielen Dank im Voraus für Ihre freundliche Aufmerksamkeit und sorgfältige Prüfung.