Am Freitag, den 25. August 2023, wurde der Leiterin der Menschenrechtsorganisation Unser Haus, Olga Karach, in Litauen eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Mitteilung, dass Olga sie erhalten konnte, kam übrigens erst eine halbe Stunde vor Ende der Arbeitszeit des Migrationsamtes an. Dennoch gelang es ihr, das Dokument noch am selben Tag zu erhalten.
Es handelt sich um einen regulären humanitären Aufenthaltstitel, der für ein Jahr ausgestellt wird. Olga kann nun also ein Jahr lang friedlich in Litauen leben und sich im Gebiet der Europäischen Union frei bewegen.
Erinnern Sie sich, dass dem eine ziemlich dramatische Geschichte vorausging. Olga reichte ihre Unterlagen und ihren Antrag auf politisches Asyl bereits am 1. September 2022 ein, und ihr erstes Gespräch mit dem Migrationsamt fand am 6. September desselben Jahres statt. Im Januar 2023 wurde klar, dass alle Fristen für die Bearbeitung des Antrags abgelaufen waren. Daher reichte die Leiterin von Unser Haus im Sommer 2023 eine Klage gegen das Migrationsamt wegen Verletzung der litauischen Rechtsvorschriften ein. Nach litauischem Recht sind für die Prüfung eines politischen Asylantrags nur sechs Monate vorgesehen.
Am Morgen des 18. August wurde Olga zur Migrationsbehörde vorgeladen, wo man ihr ein Dokument aushändigte, in dem ihr das politische Asyl mit der Begründung verweigert wurde, sie könne eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der Republik Litauen darstellen. Diese Behauptung wurde jedoch nicht durch Tatsachen untermauert, so dass die Verfasser ihren Standpunkt nun vor Gericht verteidigen müssen.
Die litauischen Behörden sind sich offenbar darüber im Klaren, dass ihre Situation in diesem Fall äußerst anfällig und unbegründet ist, und haben in den Massenmedien eine Hasskampagne gegen Olga Karach gestartet, indem sie sie ohne Gerichtsverfahren verurteilt und aller möglichen Sünden beschuldigt haben.
Doch dieses Epos ist noch nicht zu Ende. Jetzt plant Olga Karach, vor Gericht um politisches Asyl in Litauen zu kämpfen.