Am 24. August 2023 gewann der belarusische Flüchtling in Litauen, Vitali Dvarashyn, den zweiten Prozess gegen die Migrationsbehörde der Republik Litauen bezüglich der Bedingungen seines Aufenthalts. Das Gericht empfahl der Migrationsbehörde nachdrücklich, ihre Entscheidung über die Unterbringung von Vitali im Flüchtlingslager in Pabradė zu überdenken, und riet Vitali, die Entscheidung an seinem Wohnort abzuwarten.

Bald wurde Vitali Dvarashyn aus dem Lager für Migranten entlassen. Außerdem muss er sich nicht mehr alle drei Tage im Migrationslager melden, wie es früher der Fall war. Vor Gericht wurde er von Rytis Satkauskas verteidigt, einem guten Freund von Unser Haus und einem hervorragenden Anwalt, der auf Migrationsstreitigkeiten spezialisiert ist.

Wir möchten daran erinnern, dass Vitali Dvarashyn bereits 1990, nach Abschluss der Militärschule, seinen Militärdienst antrat. Einige Jahre später war er jedoch von der Armee enttäuscht, beschloss, den Dienst an der Waffe zu verweigern und schied aus freien Stücken aus. Vitali verließ die Armee am 15. Juli 1998. Seitdem führt er ein friedliches Leben, ohne auch nur in die Nähe der Armee oder einer anderen Vollzugseinrichtung zu kommen.

Im Jahr 2020 beteiligte sich Vitali in Belarus an den Protesten gegen die vom kriminellen Regime gefälschten Wahlen. Nicht ein einziges Mal ließ er sich auf eine Polemik mit den Anhängern des Regimes in den sozialen Medien ein. Darüber hinaus blockierte Vitali zusammen mit einer Gruppe von Gleichgesinnten mehrmals die Durchfahrt von Gefangenentransportern in den Straßen von Vitebsk, in denen die Vollstrecker unbewaffnete Demonstranten transportierten, die sie festgenommen hatten.

Danach musste er nach Litauen fliehen, um den Repressionen zu entgehen. Bis vor kurzem hatte Vitali eine Aufenthaltsgenehmigung für Litauen und arbeitete als Fahrer in der Stadt Mažeikiai. Vitalis Aufenthaltserlaubnis wurde am 26. April 2023 nur aufgrund seines früheren Dienstes in der belarusischen Armee vor über 20 Jahren aufgehoben. Außerdem wurde Vitali aufgrund seines früheren Militärdienstes als im litauischen Hoheitsgebiet unerwünschte Person eingestuft, der die Einreise in die Europäische Union für fünf Jahre untersagt wurde.

Am 11. Juni 2023 versuchten die litauischen Migrations- und Grenzschutzbeamten, Vitali zwangsweise nach Belarus abzuschieben, was für ihn automatisch eine Verhaftung und Inhaftierung wegen seiner Teilnahme an der Kampagne „NEIN heißt NEIN“ bedeuten würde.

Am 15. Juni 2023 bereiteten wir alle Unterlagen vor und beantragten gemeinsam mit Vitali politisches Asyl in Litauen.

Am 27. Juni 2023 fällte das litauische Gericht das Urteil und ordnete an, Vitali seine Aufenthaltsgenehmigung zurückzugeben und das Einreiseverbot in die Europäische Union aufzuheben. Die Argumente des Migrationsdienstes, dass Vitali angeblich eine „Bedrohung für die nationale Sicherheit Litauens“ darstellt, wurden vom Gericht als nicht überzeugend angesehen.

Am 8. Juni 2023 stellte sich das litauische Gericht auf die Seite von Vitali und erteilte ihm offiziell die Erlaubnis, außerhalb des Flüchtlingslagers zu leben, während er auf die Entscheidung wartete, und sich innerhalb der Grenzen der Republik Litauen frei zu bewegen. Das war jedoch noch nicht das Ende der Geschichte.

„Den Gerichten gefällt es nicht, dass das Migrationsamt und das Ministerium für Staatssicherheit versuchen, ihre Meinung und ihre Sicht der Dinge durchzusetzen, unabhängig davon, was das Gesetz sagt“, sagt Vitali Dvarashyn. „Es ist ihr falsches Vorgehen und ihr unverhältnismäßiger Ehrgeiz, der mir geholfen hat, dieses Verfahren zu gewinnen, zusätzlich zu der Tatsache, dass ich einen weiteren Sieg vor Gericht errungen habe.“

Jetzt, am 6. September, steht für Vitali ein weiteres Gerichtsverfahren an, diesmal über den Einspruch des Migrationsamtes gegen die erstinstanzliche Entscheidung, mit der die Annullierung seiner Aufenthaltsgenehmigung aufgehoben wurde. Es wird die zweite Verhandlung sein: Die erste hatte Vitali am 27. Juli gewonnen, als das Gericht anordnete, ihm seine Aufenthaltsgenehmigung zurückzugeben, das Einreiseverbot in die Europäische Union aufhob und die Entscheidung der Migrationsbehörde, ihn als „Bedrohung für die nationale Sicherheit Litauens“ einzustufen, für unbegründet erklärte.

Dennoch haben die litauische Migrationsbehörde und das litauische Ministerium für Staatssicherheit Berufung gegen das Urteil des litauischen Gerichts erster Instanz eingelegt und beantragen, die Entscheidung über den belarusischen Kriegsdienstverweigerer Vitali Dvarashyn aufrechtzuerhalten.

Wünschen wir Vitali viel Glück bei seinen juristischen Auseinandersetzungen!

Unser Haus