Am 25. Oktober 2024 wies der Oberste Gerichtshof die Berufung im „Fall eines Komplotts zur Machtergreifung auf verfassungswidrigem Weg“ zurück, in dem Anatol Kotau, Olga Karach, Vadzim Dzmitronak, Yauhen Vіlskі und Veranika Tsapkala als Angeklagte auftraten, und bestätigte die gegen sie verhängten Urteile. Dies wurde von der Generalstaatsanwaltschaft von Belarus mitgeteilt.

Die Verteidigung argumentierte, das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts sei illegal und unbegründet. Der Staatsanwalt vertrat die Auffassung, dass das Gesetz zur operativen Ermittlungstätigkeit, das Strafprozessrecht und die Schuld der Angeklagten beachtet wurden. Durch die Entscheidung der Berufungskammer für Strafsachen des Obersten Gerichtshofs blieb das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts unverändert, und die Berufung wurde abgelehnt. Das Urteil ist nun rechtskräftig“, heißt es in der Mitteilung.

Zur Erinnerung: Der Fall wurde im Rahmen eines Sonderverfahrens vom Gebietsgericht Brest verhandelt, und das Urteil wurde am 8. Juli 2024 in Abwesenheit der Angeklagten verkündet.

Zusammen mit Olga Karach wurden auch Veranika Tsapkala, Yauhen Vіlskі, Anatol Kotau und Vadzim Dzmitronak zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Zusätzlich wurden die folgenden Geldstrafen verhängt:

  • Veranika Tsapkala: 40.000 belarussische Rubel (11.300 €)
  • Yauhen Vіlskі: 480.000 belarussische Rubel (135.400 €)
  • Anatol Kotau: 600.000 belarussische Rubel (170.000 €)
  • Vadzim Dzmitronak: 440.000 belarussische Rubel (124.000 €)

Olga Karach, Veranika Tsapkala, Yauhen Vіlskі und andere Angeklagte wurden nach fünf Artikeln des Strafgesetzbuchs angeklagt:

„Verschwörung oder Versuch eines Umsturzes zur Machtergreifung auf verfassungswidrigem Weg“ (Teil 1 Art. 357 StGB),

„Förderung extremistischer Aktivitäten“ (Teil 1 und Teil 2 Art. 361-4 StGB),

„Bildung einer extremistischen Organisation“ (Teil 1 und Teil 3 Art. 361-1 StGB),

„Verleumdung der Republik Belarus“ (Art. 369-1 StGB) und

„Verleumdung von Aljaksandr Lukaschenka“ (Teil 2 Art. 367 StGB).

Wer ist das Volk?

Olga Karach ist Menschenrechtsaktivistin, Kandidatin für den Friedensnobelpreis 2024 und Direktorin der Menschenrechtsorganisation „Nash Dom“.

Olga Karach ist Preisträgerin bekannter internationaler Menschenrechtspreise:

  • 2023 – Alexander Langer Internationaler Friedenspreis, Italien
  • 2023 – Sean-MacBride-Friedenspreis, Deutschland
  • 2022 – Menschenrechtspreis der Stadt Weimar, Deutschland
  • 2019 – Internationaler Friedenspreis – Bremen, Deutschland.
  • 2010 – Internationaler Preis „Für Zivilcourage“ – Radebeul, Deutschland
  • 2007 – „Person des Jahres“ – Amnesty International für Weißrussland (für die beste Verteidigung der Menschenrechte).

Master of Arts in Politikwissenschaften, Europäische Humanitäre Universität, Vilnius, Litauen.

Mitglied des belarussischen Journalistenverbands seit 1999.

Mitglied der WILPF.

Aktive Teilnehmerin des internationalen Netzwerks „Women’s Peace Dialogue“.

Eine der Gründerinnen und aktive Teilnehmerin des Global Peacebuilders Summit in Berlin (Deutschland).

Mitglied des nationalen Vorstands des Europäischen Büros der Kriegsdienstverweigerer (EBCO).

Und so stellt sich das Gericht von Brest, das eine 12-jährige Haftstrafe in Abwesenheit verhängte, selbst dar

Veranika Tsapkala ist das zweite weibliche Gesicht der Belarussischen Revolution 2020, die Ehefrau des Präsidentschaftskandidaten Valery Tsapkala, dessen Hauptquartier mit dem von Viktаr Babaryka und Siarhei Tsіkhanouskі, Präsidentschaftskandidaten 2020, zusammengelegt wurde.

Ihr Ehemann Valery Tsapkala wurde in Belarus in Abwesenheit zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er öffentlich zu Handlungen gegen die nationale Sicherheit von Belarus, zur Bildung einer extremistischen Gruppierung sowie zur Verleumdung und öffentlichen Beleidigung Lukaschenkas aufgerufen und die Republik Belarus in Misskredit gebracht hatte.

Maryia Kalesnіkava, das dritte weibliche Gesicht der belarussischen Revolution, wurde zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie öffentlich zu Aktionen gegen die nationale Sicherheit von Belarus, zur Bildung einer extremistischen Gruppierung sowie zur Verschwörung zur Ergreifung der Staatsmacht mit verfassungswidrigen Mitteln aufgerufen hatte. Sie wurde als politische Gefangene anerkannt. Derzeit befindet sich Maryia Kalesnіkava seit mehr als einem Jahr in Isolationshaft, ihre Anwälte und Verwandten dürfen sie nicht besuchen, Pakete und Briefe werden ihr nicht zugestellt.

Yauhen Vіlskі ist der amtierende Vorsitzende der sozialdemokratischen Partei Narodnaya Hramada. Im Jahr 2020 leitete er die Initiativgruppe von Sviatlana Tsіkhanouskaya in der Region Vitebsk.

Der Vorsitzende der Partei Narodnaya HramadaMikalai Statkevich, wurde zu 14 Jahren Haft in einer Sonderkolonie des Regimes verurteilt und als politischer Gefangener anerkannt. Derzeit befindet er sich seit mehr als 500 Tagen in Isolationshaft, seine Anwälte und Angehörigen dürfen ihn nicht besuchen, Pakete und Briefe werden nicht zugestellt. Mikalai Statkevich ist der einzige politische Gefangene, der im belarussischen Gefängnis zu einem „Sonderregime“ verurteilt wurde, was zusätzliche Folter und Druck bedeutet.

Anatol Kotau ist ein ehemaliger hochrangiger belarussischer Beamter. Er arbeitete im Außenministerium, in Lukaschenkas Verwaltung, in Lukaschenkas Büro, im Nationalen Olympischen Komitee und war stellvertretender Direktor der Stiftung „Direktion der II. europäischen Spiele“. Er unterstützte die Bewegung für freie Wahlen und trat aus Protest gegen Wahlbetrug zurück. Derzeit hilft er aktiv belarussischen Olympiasiegern und Sportlern im Exil.

Vadzim Dzmitronak ist ein Kulturaktivist und ein bekannter Architekt aus Minsk. Er wurde am 15. November 2020 während der Aktion zum Gedenken an den Künstler Raman Bandarenka, der von Polizeibeamten im Hof seines eigenen Hauses brutal ermordet wurde, brutal festgenommen und schwer geschlagen. Vadzim verbrachte eine Woche im Notfallkrankenhaus unter Polizeibegleitung, von wo aus er von derselben Eskorte entführt und nach Okrestino (dem bekanntesten Zentrum für die Isolierung von Folterstraftätern) gebracht wurde; zwei Tage später wurde Vadzim erneut für eine Woche in das Gefängniskrankenhaus von Zhodzina gebracht und anschließend in das Untersuchungsgefängnis von Zhodzina verlegt. Dann wurde er etappenweise in eine Untersuchungshaftanstalt verlegt. Daraufhin wurde ihm am 17. März 2021 eine dreijährige Freiheitsbeschränkung mit Weisungsbefugnis auferlegt, und er floh illegal über die Grenze von Belarus.