gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

erstellt von Olga Karatch (Internationales Zentrum für Bürgerinitiativen „Unser Haus“ (Belarus)

Inhaltsübersicht

Einleitung

Zusammenfassung

Verpflichtungen zur Beseitigung von Diskriminierung

Beteiligung von Frauen am politischen und öffentlichen Leben des Landes

Beseitigung von geschlechtsspezifischen Stereotypen und Vorurteilen gegenüber Frauen

Ausbeutung von Frauen und Mädchen

Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in der Beschäftigung

Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in der Gesundheitsfürsorge

Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in allen Fragen, die Ehe und Familie betreffen

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Einleitung

Der vorliegende Schattenbericht zeigt die systematische und institutionalisierte Diskriminierung von Frauen in Belarus auf. Diese Diskriminierung erfolgt ungeachtet der Tatsache, dass das Land am 4. Februar 1981 das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert hat. Handeln und Politik der belarussischen Regierung sind durch weit verbreitete Verstöße gegen die Bestimmungen des Übereinkommens gekennzeichnet, welche die Grundrechte und -freiheiten von Frauen untergraben. Der vorliegende Bericht befasst sich mit geschlechtsspezifischer Repression, vom Staat geduldeter Gewalt, Zwangsarbeit und gesellschaftlichen Normen, die Ungleichheit aufrechterhalten. Er liefert konkrete Beispiele dafür, wie Frauen marginalisiert, erniedrigt und zum Schweigen gebracht werden.

Die in der belarussischen Gesellschaft vorherrschenden patriarchalen Rahmenbedingungen verschärfen die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und ermöglichen es dem Regime, diese Ungleichheiten als Kontrollinstrumente auszunutzen. Frauen werden wegen ihres politischen Engagements unverhältnismäßig stark angegriffen, sind mit systematischer wirtschaftlicher und sozialer Diskriminierung konfrontiert und müssen staatliche Praktiken erdulden, die ihre Autonomie und Würde verletzen. Die internationale Gemeinschaft muss Belarus für diese Verstöße zur Rechenschaft ziehen und den Schutz der Frauenrechte in diesem Land sicherstellen. Im vorliegenden Bericht werden konkrete Beispiele für Diskriminierung genannt und auf Verstöße gegen die einschlägigen Artikel des CEDAW geprüft.

Die für diesen Bericht zusammengestellten Unterlagen wurden größtenteils in russischer oder belarussischer Sprache verfasst; der Bericht selbst wurde in englischer Sprache verfasst und soll zur späteren Verbreitung in Belarus und in der Region ins Russische übersetzt werden.

Zu den Datenquellen, die diesem Bericht zugrunde liegen, gehören Fallstudien, Medienberichte, persönliche Erfahrungen von Mitgliedern der beteiligten Organisation und ihrer Partner sowie Gespräche und Interviews mit politisch und gesellschaftlich aktiven Frauen, die aufgrund ihres Aktivismus polizeiliche/staatliche Gewalt erfahren haben. Die Datenerhebung und Analyse der in diesem Bericht kurz dargestellten Fälle ist noch nicht abgeschlossen; die hier vorgelegten Informationen sind ein Zwischenergebnis einiger laufender Projekte. Daher kann dieser Schattenbericht nicht als erschöpfend angesehen werden.

Zusammenfassung

Es war auch nicht das Ziel dieses Schattenberichts, alle Gleichstellungsfragen in Belarus zu analysieren und darzustellen. Er ist somit als ergänzendes Dokument zum Länderbericht und zu anderen Schattenberichten zu betrachten.

Der Bericht konzentriert sich auf zwei Hauptthemen.

Der erste Problemkreis ist die systematische rechtliche Diskriminierung der belarussischen Frauen, die dazu führt, dass der Staat ihnen aufgrund ihres Geschlechts Nahrung vorenthält, ihre reproduktive Gesundheit zunehmend kontrolliert und infolgedessen ihre Autonomie, berufliche Mobilität und wirtschaftlichen Möglichkeiten einschränkt. Unter dem Deckmantel der „staatlichen Fürsorge für Frauen“ kommt es zu eindeutiger wirtschaftlicher Diskriminierung, insbesondere durch Schlechterstellung in der Arbeitswelt. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen können sich nur an staatliche Institutionen wenden, die jedoch selbst für Gewalt gegen Frauen berüchtigt sind. Anstatt Schutz zu erhalten, werden hilfesuchende Frauen daher oft zusätzlich vom Staat bestraft. Dabei kann es sich um wirtschaftliche Sanktionen handeln, die das Familienbudget verringern, um die Herausnahme der Kinder aus der Familie oder andere Formen der Einschüchterung.

Der zweite Aspekt konzentriert sich auf die „öffentliche“ Gewalt gegen im politischen oder sozialen Bereich aktive Frauen, die von staatlichen Vertretern wie Polizisten, Staatsbeamten, Staatsbediensteten oder anderen, aufgrund ihrer Tätigkeit bei verschiedenen staatlichen Stellen mit Machtbefugnissen ausgestatteten Personen ausgeübt wird. Diese Gewalt reicht von physischer bis hin zu psychischer Gewalt und zielt darauf ab, Frauen, die ihre Rechte sowie die Rechte ihrer Kinder lautstark verteidigen oder im sozialen oder politischen Bereich aktiv sind, zu manipulieren, zu bestrafen oder zu disziplinieren. Mit anderen Worten, diese Gewalt wird ausgeübt, um Frauen daran zu hindern, am öffentlichen Leben teilzunehmen oder ihre Meinung über die soziale und politische Lage in ihrer Gemeinschaft und in ihrem Land zu äußern. Opfer staatlicher Gewalt berichten von Prügel, Drohungen mit sexuellen Übergriffen, illegalen Zwangseinweisungen in psychiatrische Einrichtungen, Drohungen mit und/oder Versuchen des Entzugs ihres Sorgerechts, wirtschaftlichem Druck in Form von Geldstrafen und Entlassungen sowie Druck auf ihre Verwandten und Angehörigen. Sie waren auch Schikanen, Verleumdungen und Diskreditierungskampagnen in den staatlichen Medien ausgesetzt. Zudem sind auch Fälle der systematischen Verletzung der Rechte belarusischsprachiger Frauen und Versuche, die kulturelle Identität belarussischer Frauen zu unterdrücken, zu verzeichnen.

Artikel 2 – Verpflichtung zur Beseitigung von Diskriminierungen

Die geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen durch die Regierung in Belarus stellt eine Diskriminierung im Sinne von CEDAW dar.

In Belarus haben erwerbstätige erwachsene Frauen keinen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Ernährung. Vor dem Hintergrund patriarchaler Normen und Werte in der belarussischen Gesellschaft wird von Frauen erwartet, dass sie die Last der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und älteren Angehörigen tragen und gleichzeitig neben den Männern Vollzeit arbeiten. Die Bedürfnisse von Frauen, z. B. während der Schwangerschaft und nach der Geburt, finden in der belarussischen Gesetzgebung keine Berücksichtigung, was darauf schließen lässt, dass den betroffenen Frauengruppen vom belarussischen Staat nur eine untergeordnete Rolle zugestanden wird.

In Belarus gibt es immer noch das Klischee, dass eine Frau von Luft und Liebe leben kann und sich zudem auch noch liebevoll um ihren Partner zu kümmern hat. Leider scheint dieses Klischee seinen Weg in die Gesetzgebungspraxis gefunden zu haben, wie der Beschluss Nr. 666 des Ministerrats der Republik Belarus vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses Nr. 637 des Ministerrats der Republik Belarus vom 9. November 2021 beweist1.

Vergleicht man die in den Warenkörben festgelegten Lebensmittelrationen für einen Mann im erwerbsfähigen Alter, eine Frau im erwerbsfähigen Alter und Kinder (6-18 Jahre), so wird deutlich, dass die Ernährungsstandards nicht gleich sind. In vielen Fällen geht der belarussische Staat davon aus, dass voll erwerbstätige Frauen sogar weniger Nahrung benötigen als Kinder im Alter von nur sechs Jahren.

Hier einige Beispiele zur Veranschaulichung:

Diese Tabelle zeigt, dass Frauen, insbesondere berufstätige Frauen, im Vergleich zu Männern und sogar im Vergleich zu Kindern weniger Ressourcen zugewiesen werden. Die ungleichen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Deckung ihres Nahrungsbedarfs und anderer Bedarfe sind nur eine Form der staatlich sanktionierten Diskriminierung, die sich auf die Autonomie, Gesundheit und wirtschaftliche Situation von Frauen auswirkt.

Diese systematische Diskriminierung von Frauen, insbesondere in Bereichen wie Ernährung und reproduktive Gesundheit, spiegelt die Abwertung der Rolle der Frau in der belarussischen Gesellschaft sowie die fortbestehenden patriarchalen Normen wider, die legislative Entscheidungen beeinflussen.

Erwähnenswert sind auch andere staatlich festgesetzte Normen wie etwa die Entschließung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus Nr. 2 vom 10. Januar 2020, die den tatsächlichen Bedürfnissen der belarussischen Frauen und Mädchen nicht Rechnung tragen.

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu einigen staatlichen Normen, in denen der Bedarf an Kleidung, Unterwäsche und Schuhen für Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren und Mädchen im Alter von 3 bis 6 Jahren festgelegt ist:

Der Mindestlohn in Belarus wird auf der Grundlage des Mindestwarenkorbs berechnet. Aufgrund dieser geschlechtsspezifischen Verzerrungen ist das versteckte Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in Belarus erheblich.

– Ernährungsmängel bei inhaftierten Frauen und Mädchen in Belarus

Am 25. März 2021 verabschiedete der Ministerrat der Republik Belarus die Resolution Nr. 169 mit dem Titel „Festlegung von Standards für Lebensmittel und persönliche Hygiene für bestimmte Kategorien von Bürgern“2. Diese Resolution regelt die Ernährungsstandards für verurteilte Personen, die ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten, Gefängnissen, Haftanstalten und Rehabilitationszentren des Innenministeriums verbüßen.

Die für inhaftierte Frauen und Mädchen festgesetzten Essensrationen begründen erhebliche Zweifel an ihrer Angemessenheit zur Deckung des Grundbedarfs an Nahrung. Außerdem sind die vorgeschriebenen Rationen für Frauen in einigen Fällen sogar niedriger als die für Männer. Während Männer zum Beispiel Anspruch auf 250 Gramm Brot aus einer Mischung aus Roggen- und Weizenmehl pro Tag haben, erhalten Frauen nur 150 Gramm.

Tägliche Nahrungsmittelmenge für inhaftierte Frauen und Mädchen in Belarus:

– 90 g Fleisch

– 60 g Fisch mit Kopf

– 25 g Geflügel

– 500 g Kartoffeln

– 230 g Wurzelgemüse (Zwiebeln, Karotten, Rüben)

– 20 g frisches Gemüse (Gurken, Tomaten, Blattgemüse)

– 200 g Getreide

Darüber hinaus haben weibliche Häftlinge nur Anspruch auf drei Hühnereier pro Woche. Auf dem Speiseplan stehen keine Früchte, Nüsse, Hülsenfrüchte oder Milchprodukte, was zu einer sehr unausgewogenen Ernährung mit einem Mangel an wichtigen Nährstoffen führt.

Zusatzbedarf für minderjährige Mädchen (Häftlinge unter 18 Jahren)

Minderjährigen Mädchen wird ein Zusatzbedarf zugestanden, und zwar die zusätzliche Tagesdosis von:

– 10 g Zucker

– 30 g Butter

– 40 g Hüttenkäse

– 125 ml Milch

– 50 g Fleisch

Außerdem haben minderjährige Mädchen Anspruch auf fünf Hühnereier pro Woche.

Zwar gibt es einige zusätzliche Bestimmungen für Häftlinge mit Behinderungen, schwangere Frauen, stillende Mütter, HIV-Infizierte und Diabetiker, doch reichen diese Maßnahmen für einen angemessenen Gesundheitsschutz nicht aus.

Der Mangel an Obst, Hülsenfrüchten und Milchprodukten in Verbindung mit begrenzten Portionen von Eiweiß und frischem Gemüse unterstreicht die Unzulänglichkeit dieser Ernährungsstandards. Dies verschärft die physischen und psychischen Probleme der weiblichen Gefangenen in Belarus noch weiter.

Hygienevorschriften für inhaftierte Frauen und Mädchen in Belarus

In der Entschließung ist auch der Bedarf an Hygieneprodukten für weibliche Gefangene festgelegt, und zwar:

– 200 g Waschseife pro Monat

– 100 g Toilettenseife pro Monat

– 25 Meter Toilettenpapier pro Monat

– 10 Damenbinden pro Monat

Gynäkologen empfehlen, während der ersten Tage der Menstruation alle 3 bis 4 Stunden die Binde zu wechseln, was bedeutet, dass 10 Binden nur für etwa zwei Tage reichen würden. Berichten zufolge erhalten Frauen in belarussischen Gefängnissen jedoch oft nicht einmal die nach diesen Mindeststandards vorgeschriebenen grundlegenden Hygieneprodukte.

Diese Benachteiligung in Verbindung mit unzureichender Ernährung spiegelt die systematische Vernachlässigung und diskriminierende Behandlung von Frauen und Mädchen in Haftanstalten in Belarus wider.

Artikel 3 – Beteiligung der Frauen am politischen und öffentlichen Leben des Landes

Die Möglichkeiten der belarussischen Frauen zur Teilname am politischen und öffentlichen Leben und ihr Recht auf Chancengleichheit werden durch staatliche Maßnahmen gezielt eingeschränkt.

  • Frauenorganisationen werden bei der Registrierung und bei ihrer Tätigkeit erhebliche Hindernisse in den Weg gelegt, was ihre Möglichkeiten einschränkt, sich für die Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen und die Rechte der Frauen zu schützen.

Gegenwärtig werden in Belarus keine Registrierungen von unabhängigen nichtstaatlichen Frauenorganisationen vorgenommen, die sich in verschiedenen Bereichen für den Schutz der Rechte von Frauen einsetzen.

Darüber hinaus waren die Mitarbeiterinnen von Frauenorganisationen verschiedenen Formen von Druck ausgesetzt, darunter Haus- und Bürodurchsuchungen, Beschlagnahme von Material, Informationsträgern und Dokumenten, Versiegelung von Büros, Vorladungen zu Verhören und Aufklärungsgesprächen, Verhaftungen von Mitarbeiterinnen, Drohungen von Strafverfolgungsbehörden, Diskreditierung in den Medien, Sperrung von Websites, Verweigerung der Registrierung von Projekten und Zwang zur Selbstauflösung. Andere Formen des Drucks umfassten Inspektionen durch die Abteilung für humanitäre Angelegenheiten der Präsidialverwaltung und das Ministerium für Notsituationen, Kontensperrungen, Auskunftsersuchen von Finanzbehörden, Finanzinspektionen durch die Steuerbehörde, die Abteilung für Finanzermittlungen (DFR) oder den Staatlichen Kontrollausschuss (SCC) sowie Druck des KGB auf die Besitzer von Immobilien, die von Frauenorganisationen bei der Registrierung als Geschäftssitz angegeben werden.

Die Zunahme der Repressionen gegen Gender-Organisationen und aktivistische Frauen ist auch auf eine wachsende Frauenbewegung in Belarus sowie darauf zurückzuführen, dass sich Frauen immer stärker an politischen Prozessen und Wahlen beteiligen. Dies gilt insbesondere für Mitglieder und Führungspersönlichkeiten der Kampagnen von Oppositionskandidaten (Veronika Tsepkalo und Maria Kalesnikava), aber auch für alle diejenigen, die Unterschriften gesammelt, Informatsionsstände und Streikposten organisiert, als unabhängige Wahlbeobachterinnen tätig waren oder an Protestaktionen teilgenommen haben, etwa an Massenfrauenmärschen, Solidaritätsketten und an Aktionen von Studentinnen, Rentnerinnen, Ärztinnen, Lehrerinnen oder Angehörigen anderer Berufe. An diesen Protesten beteiligten sich auch in erheblichem Maße Mütter kinderreicher Familien, die früher als klassische Unterstützerinnen von Alexander Lukaschenko galten.

Mitglieder von Frauenorganisationen haben auch anderen Frauen, die Opfer politischer Repressionen geworden sind, aktiv geholfen, u.a. durch die Verteilung von Lebensmittelpaketen, durch psychologische Unterstützung und Fluchthilfe und der Ausstellung von Reisedokumenten. Diese Aktionen lösten Irritationen bei den staatlichen Behörden und verschiedenen Institutionen aus, die alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um die Konsolidierung und den Aufbau von Strukturen durch die belarussischen Frauenbewegung zu verhindern. Diese Maßnahmen richteten sich vor allem gegen die Gründung von Frauenorganisationen. So wurde beispielsweise am 14. Juli 2021 die Vitebsker Frauenkultur- und Bildungsorganisation „Gender Answer“ durch einen Beschluss des Oktyabrsky Bezirksgerichts von Vitebsk aufgelöst und verboten.

Am 4. Januar 2022 wurde das Gesetz der Republik Belarus Nr. 144-Z „zur Änderung der Gesetzbücher“ verabschiedet, das am 22. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz wird Artikel 193-1 wieder in das Strafgesetzbuch aufgenommen, der insbesondere die illegale Organisation von oder die Mitarbeit in öffentlichen Vereinigungen, religiösen Organisationen oder Stiftungen unter Strafe stellt.

Dies bedeutet, dass Mitglieder von belarussischen Frauenorganisationen, die in Belarus liquidiert oder verboten wurden, mit Geldstrafen, Verhaftung oder Gefängnis bis zu zwei Jahren rechnen müssen3.

  • Öffentliche Morddrohungen, Veröffentlichung von „Abschusslisten“ prominenter Menschenrechtsverteidigerinnen und Aktivistinnen in den staatlichen Medien sowie Bezeichnung von Menschenrechtsverteidigerinnen als „an terroristischen Aktivitäten beteiligte Personen“, worauf in Belarus die Todesstrafe steht.

Am 6. August 2022 veröffentlichte einer der bekanntesten belarussischen Staatspropagandisten, Andrei Mukavozchik, in der wichtigsten staatlichen Zeitung „Belarus Today“ einen Artikel mit dem Titel „Abschusslisten“, in dem er bekannte belarussische Frauen auflistete, die aktiv für die Rechte der Frauen kämpfen, darunter die Menschenrechtsaktivistin Olga Karatch und eine der Anführerinnen der Frauenprotestbewegung, Veronika Tsepkalo. Mukavozchik erklärte, dass sie „sofort und mitleidslos“ hingerichtet werden sollten, weil sie einstimmig zu Mitgliedern des Rates des Forums der Demokratischen Kräfte gewählt worden waren. Ferner berichtete er über die Existenz von „Abschusslisten“ von AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen, die sich gegen die belarussischen Behörden stellen4.

Die Erstellung öffentlicher „Abschusslisten“ von belarussischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -aktivistinnen, auf denen diejenigen aufgeführt sind, die wegen ihres Engagements hingerichtet werden sollen, erinnert an die „Hinrichtungslisten“ aus der Stalinzeit in der UdSSR. Dabei handelte es sich um noch vor einem Gerichtsverfahren von Stalin und seinen engsten Mitarbeitern genehmigte Listen von Personen, die vom Militärkollegium des Obersten Gerichtshofs zu verschiedenen Strafen (meist der Todesstrafe) verurteilt werden sollten. Diese vereinfachte „listenbasierte“ Bestrafungsmethode geht auf die Resolution des Zentralen Exekutivkomitees und des Rates der Volkskommissare der UdSSR vom 1. Dezember 1934 zurück. Diese sah eine Verkürzung der Ermittlungen (auf zehn Tage) in Verfahren gegen Personen vor, die der Mitlgiedschaft in terroristischen Organisationen oder terroristischer Handlungen beschuldigt wurden. Gerichtsverhandlungen konnten ohne Beteiligung der Parteien und ohne Zeugenbefragung durchgeführt werden, es waren weder Berufungen noch Gnadengesuche zulässig. Die Todesurteile sollten noch am selben Tag vollstreckt werden. Das „vereinfachte Verfahren“ bedurfte der obligatorischen vorherigen Genehmigung durch das Politbüro des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (Bolschewiki), die durch einen besonderen Beschluss formalisiert wurde.

Im Zusammenhang mit diesen „Abschusslisten“ von Menschenrechtsverteidigerinnen und -aktivistinnen ist hervorzuheben, dass Menschenrechtsverteidigerinnen und -aktivistinnen als „Personen, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind“ in diese Listen aufgenommen werden, was ebenfalls direkt an die Hinrichtungslisten aus der Stalinzeit im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ erinnert.

So wurde beispielsweise die Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch, Leiterin des Internationalen Zentrums für Bürgerinitiativen „Unser Haus“, am 3. September 2021 vom belarussischen KGB auf die „Liste der in terroristische Aktivitäten verwickelten Personen“ gesetzt, die unter der Nummer 773 geführt wird5.

Derzeit stehen 29 belarussische Frauen – Menschenrechtsverteidigerinnen, Anwältinnen, Tierschützerinnen, Feministinnen, Bürgerrechtlerinnen, Bloggerinnen und unabhängige Journalistinnen – auf der Liste der „an terroristischen Aktivitäten beteiligten Personen“, die vom KGB erstellt wird. Eines der größten Repressionsorgane der belarussischen Regierung ist der KGB, der besonders andersdenkende Frauen und unabhängige Journalistinnen verfolgt. Keine dieser Frauen hat an gewalttätigen Aktionen teilgenommen. Alle stehen jedoch in offener Opposition zu Alexander Lukaschenko und sind bekannt für ihr Engagement im öffentlichen und politischen Leben von Belarus.

Obwohl die Todesstrafe gemäß Artikel 59 des belarussischen Strafgesetzbuchs nicht gegen Frauen verhängt werden darf, deutet die Tatsache, dass Menschenrechtsverteidigerinnen offiziell des Terrorismus beschuldigt werden und auf öffentlichen „Abschusslisten“ erscheinen, darauf hin, dass die belarussischen Behörden das Verbot der Verhängung der Todesstrafe gegen Frauen künftig überdenken könnten – insbesondere bei Frauen, die sich gegen die belarussischen Behörden stellen und aktiv in der Menschenrechtsarbeit tätig sind. Die Veröffentlichungen solcher „Abschusslisten“ von Menschenrechtsverteidigerinnen und Aktivistinnen könnten ein Versuch sein, die öffentliche Meinung in Belarus entsprechend zu beeinflussen.

  • Massenhafte Verunglimpfung von Menschenrechtsverteidigerinnen, Aktivistinnen und Journalistinnen als Extremistinnen

Die weit verbreitete Bezeichnung von Menschenrechtsverteidigerinnen, Aktivistinnen und Journalistinnen als Extremistinnen sowie die Einstufung von Organisationen, die sich für die Rechte der Frauen einsetzen, als extremistische Organisationen sind in Belarus zu einem wirksamen Unterdrückungsinstrument geworden.

Am 14. Mai 2021 wurde ein neues Gesetz „zur Änderung von Gesetzen zur Bekämpfung des Extremismus“ unterzeichnet, das am 14. Juni 2021 in Kraft trat. Am 15. Oktober 2021 erließ der Ministerrat der Republik Belarus den Erlass Nr. 575 „Über Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus und Befürwortung des Nazismus“. Im Laufe des Jahres 2021 wurde das Strafgesetzbuch der Republik Belarus mehrfach so geändert, dass bestimmte Handlungen als extremistisch definiert werden. So traten beispielsweise am 31. Dezember 2021 Änderungen des Artikels 361 in Kraft, der die Aufforderung zu restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) unter Strafe stellt67.

Durch diese Gesetzesänderungen wurde die Definition von Extremismus und extremistischen Aktivitäten erheblich erweitert. Außerdem wurde eine vage und übermäßig weit gefasste Definition des Begriffs „extremistische Organisation“ eingeführt. Nach dem neuen Gesetz sind extremistische Organisationen nicht nur diejenigen, die extremistische Aktivitäten betreiben oder finanzieren, sondern auch diejenigen, die solche Aktivitäten auf andere Weise unterstützen oder als Möglichkeit in Betracht ziehen. Mit dem Gesetz wurde auch der Begriff „extremistische Gruppen“ eingeführt, die sich von extremistischen Organisationen dadurch unterscheiden, dass sie nicht registriert sind und vom Innenministerium oder dem Staatssicherheitskomitee (KGB) außergerichtlich als extremistisch erklärt werden können.

Das Innenministerium ist für die Führung einer Liste von Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen zuständig, die mit extremistischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.

Die weit und unklar gefassten Definitionen in der Extremismusgesetzgebung bedeuten, dass Standardaktivitäten von Frauenorganisationen – wie die Einreichung von Schattenberichten an die CEDAW, die Überwachung von Verletzungen der Rechte von Frauen und Mädchen, die Verbreitung von Informationen über Websites und soziale Medien, Bildungsarbeit und internationale Lobbyarbeit – als illegal gelten und als extremistische Aktivitäten eingestuft werden können.

So wurde beispielsweise die belarussische Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch mitsamt ihrer Social-Media-Plattformen, ihrer Website, ihren YouTube-Kanälen und sonstigen Einrichtungen in Belarus 19 Mal als „extremistisch“ eingestuft. Nach dem belarussischen Strafgesetzbuch drohen ihr bis zu sieben Jahre Gefängnis wegen „Extremismus“. Am 1. November 2024 wurde Olga Karatch als extremistische Person eingestuft und für 17 Jahre vom Militärdienst ausgeschlossen.

Mitglieder von Frauenorganisationen, die in Belarus aus dem Register gestrichen und als extremistisch eingestuft wurden, riskieren eine strafrechtliche Verfolgung nach Artikel 423.1 des Strafgesetzbuches, wenn sie sich weigern, ihre Tätigkeit für die Menschenrechte aufzugeben.8 Dieser Artikel stellt die Nichtbefolgung von Beschlüssen unter Strafe, mit denen eine Organisation oder Tätigkeit als extremistisch erklärt oder ausländische (bzw. im Exil befindliche) oder internationale Organisationen verboten wurden. Frauen, die gemäß dieser Bestimmung für schuldig befunden werden, können mit Strafen belegt werden, die von Geldstrafen bis zum Ausschluss von bestimmten Positionen oder Tätigkeiten, Verhaftung, Freiheitsbeschränkungen von bis zu drei Jahren oder Freiheitsentzug für denselben Zeitraum reichen, unter Umständen verbunden mit dem Ausschluss von bestimmten Positionen oder Tätigkeiten.

  • Frauen werden häufig wegen ihres politischen Dissenses zur Zielscheibe von Praktiken, die darauf abzielen, sie zu demütigen, handlungsunfähig zu machen und zu erniedrigen.

Frauen, die sich im politischen und öffentlichen Leben engagieren, sind dem gleichen Spektrum an Repressionen ausgesetzt wie Männer. Dazu gehören Verhaftungen, Inhaftierungen und lange Isolationshaft, in der sie jahrelang ohne Kontakt zu ihrer Familie und ihren Anwälten, ohne Telefonanrufe und ohne die Möglichkeit, Lebensmittelpakete zu erhalten, festgehalten werden. Sie sind verschiedenen Formen der Folter, der Vorenthaltung medizinischer Versorgung und der Androhung sexueller Gewalt durch Vollzugsbeamte ausgesetzt. Diese Praktiken verletzen ihre Menschenwürde und zielen auf maximale Demütigung ab.

Frauen berichten, dass sie während der Haft geschlagen, gewürgt und gezwungen werden, sich auf den Boden zu legen, während sie mit Handschellen gefesselt sind. Weiblichen Häftlingen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes oder Schuppenflechte werden oft notwendige Medikamente verweigert, was zu einer weiteren Verschlechterung ihres Gesundheitszustands führt.

Die Formen von Folter und Misshandlung in belarussischen Gefängnissen sind zahlreich und würden einen eigenen Bericht erfordern, um sie umfassend zu dokumentieren. Im Folgenden werden die ungeheuerlichsten Misshandlungen hervorgehoben, denen weibliche politische Gefangene ausgesetzt sind:

Biologischer Terrorismus gegen weibliche politische Gefangene

Eine zutiefst beunruhigende Praxis besteht darin, kranke Häftlinge – solche mit ansteckenden Krankheiten wie COVID-19, HIV oder Tuberkulose – in Zellen mit gesunden Häftlingen unterzubringen und Letztere damit absichtlich lebensbedrohlichen Krankheiten auszusetzen. Mindestens ein Todesfall einer Frau, die an den Protesten von 2020 teilgenommen hat, wurde als Folge dieser Praxis dokumentiert.

Geschlechtsspezifische Verstöße

Inhaftierte Frauen sind zusätzlich geschlechtsspezifischer Gewalt und erniedrigender Behandlung ausgesetzt:

  • Extreme Wetterbedingungen: Einige Frauen wurden zur Strafe nackt ausgezogen und bei eisigen Temperaturen im Freien gelassen, was zu schweren Erkrankungen führte. Andere berichten, dass sie stundenlang in Außenkäfigen bei widrigen Wetterbedingungen eingesperrt waren.

  • Sexualisierte Gewalt und Belästigung: Weibliche Häftlinge müssen während der Menstruation häufig invasive und demütigende Leibesvisitationen über sich ergehen lassen. Frauen berichten, dass sie gezwungen werden, nackt in die Hocke zu gehen und ihr Gesäß zu spreizen, wobei ihnen sichtbar Blut an den Beinen herunterläuft, was ihre Demütigung noch verstärkt. Bei Festnahmen und Inhaftierungen berichten Aktivistinnen häufig von sexueller Belästigung durch männliche Vollzugsbeamte, einschließlich Befummeln und Drohungen mit Vergewaltigung. Solche Drohungen werden als psychologische Folter eingesetzt, um die Frauen zu zwingen, belastende Dokumente zu unterschreiben oder falsche Geständnisse abzulegen.

  • – Verweigerung von Hygiene und Grundbedürfnissen:

    • Inhaftierten Frauen werden medizinische Versorgung und wichtige Hygieneartikel verweigert, insbesondere während der Menstruation. Oft erhalten sie gar keine Hygieneartikel.

    • Grundlegende Dinge wie Seife, Toilettenpapier und Wasser zum Waschen werden routinemäßig verweigert. Die Frauen müssen sich mit Feuchttüchern reinigen, die sie waschen und wiederverwenden.

    • Der Zugang zu Duschen ist stark eingeschränkt. Trotz der gesetzlichen Garantie einer mindestens 15-minütigen wöchentlichen Dusche berichten Frauen, dass sie wochenlang nicht baden dürfen. Viele müssen ohne Matratze oder Bettzeug schlafen.

  • Psychologische und emotionale Misshandlung

Weibliche Häftlinge sind erheblichen emotionalen und psychologischen Misshandlungen ausgesetzt:

  • Sie werden dazu gezwungen, falsche Geständnisse zu unterschreiben oder unter Zwang selbstbelastende Aussagen zu machen. Denjenigen, die sich widersetzen, wird mit weiterer Bestrafung oder härteren Bedingungen gedroht.

  • Drohungen gegen Familienmitglieder sind üblich und verstärken den Druck zur Zusammenarbeit.

  • Die Kommunikation mit Angehörigen ist oft verboten; Anrufe, Besuche und Lebensmittelpakete werden untersagt.

  • Auch religiöse Praktiken werden eingeschränkt. Gefängniswärter haben christliche Kreuze konfisziert, religiöse Literatur wie Bibeln verboten und Frauen daran gehindert, religiöse Rituale zu vollziehen. Der Zugang zu Geistlichen wird häufig verweigert.

  • Einsatz von Folter und chemischen Stoffen

Es gibt Berichte über chemische Folter in Haftanstalten. So hat das Gefängnispersonal beispielsweise Zellen mit konzentrierter Bleiche geflutet und Häftlinge giftigen Dämpfen ausgesetzt, die schwere Atemprobleme, Erbrechen und Augenreizungen verursachen. In einigen Fällen wurde die Kleidung von Frauen absichtlich mit Bleichmittel übergossen, so dass sie untragbar wurde, während die Gefängnisbehörden den Angehörigen verboten, Ersatz zu besorgen.

  • Andere Formen der Unterdrückung und des Drucks auf belarussische Frauen, die aktiv am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen

Als Maßnahme zur Einschränkung der Teilnahme von Frauen am öffentlichen und politischen Leben werden Aktivistinnen, Menschenrechtsverteidigerinnen, Politikerinnen und Journalistinnen ihre Kinder weggenommen

Die belarussische Gesetzgebung enthält Bestimmungen, die es ermöglichen, Frauen wegen ihres sozialen und politischen Engagements die Kinder wegzunehmen. So enthält beispielsweise der Präsidialerlass der Republik Belarus Nr. 18 vom 24. November 2006 „über zusätzliche Maßnahmen zum staatlichen Schutz von Kindern in zerrütteten Familien“ die unklare Formulierung der „anderweitigen unangemessenen Erfüllung ihrer Pflichten zur Erziehung und Unterstützung von Kindern“. Diese Unklarheit führt zu staatlicher Manipulation, Missbrauch und repressiven Praktiken, die sich in erster Linie gegen Menschenrechtsverteidigerinnen, Journalistinnen, lokale Aktivistinnen und Protestteilnehmerinnen richten. Aufgrund ihrer öffentlich-politischen Aktivitäten oder ihres zivilen Engagements wird ihnen mit der Wegnahme der Kinder gedroht, in einigen Fällen ist dies auch geschehen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Kinder ohne Gerichtsbeschluss auf dem Verwaltungsweg aus ihren Familien genommen (von der Mutter getrennt) werden können.

Am 14. September 2020 drohte die Generalstaatsanwaltschaft von Belarus Familien, die ihre Kinder zu Protesten mitnehmen, mit der Herausnahme der Kinder aus der Familie. Gemäß dem Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 22 vom 15. Januar 2019 „zur Feststellung von sozial gefährlichen Situationen für Kinder“, dem Präsidialerlass Nr. 18 vom 24. November 2006 „Über zusätzliche Maßnahmen zum staatlichen Schutz von Kindern in zerrütteten Familien“ und dem Familiengesetzbuch kann die Situation des Kindes vom Staat als sozial gefährlich anerkannt werden, wenn eine Frau mit einem minderjährigen Kind unter 16 Jahren während einer Demonstration festgenommen wird. Infolgedessen kann das Kind der Familie entzogen und für bis zu sechs Monate in einem Waisenhaus oder einer Pflegefamilie untergebracht werden. Während dieser Zeit muss die Frau eine Entschädigung für den Aufenthalt des Kindes in einer staatlichen Einrichtung zahlen, die auch als zusätzliches wirtschaftliches und moralisches Druckmittel zur Disziplinierung und Einschränkung der Teilnahme von Frauen am politischen und öffentlichen Leben dient.

In der neuen Resolution des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 1055 vom 30. Dezember 20249, „zur Feststellung, ob sich Kinder in einer sozial gefährlichen Situation befinden und den Schutz des Staates benötigen“, hat die Regierung verfügt, dass der Verbleib von Kindern in ihrer Familie als sozial gefährliche Situation gilt, wenn gegen Elternteile eine Anklage gemäß einer Reihe von Verwaltungsartikeln erhoben wurde. Dazu gehört Artikel 19.11 des Verwaltungsgesetzbuchs (Verbreitung, Herstellung, Speicherung und Beförderung von Informationsprodukten, die zu extremistischen Aktivitäten aufrufen oder solche Aktivitäten fördern), d. h. es geht um Verstöße gegen politisch motivierte Artikel.

Die Regierung nutzt die Psychiatrie als Instrument der Bestrafung, um Frauen zum Schweigen zu bringen, insbesondere Menschenrechtsverteidigerinnen und Korruptionsbekämpferinnen aus ländlichen Gebieten.

Diese Frauen werden unfreiwillig in psychiatrische Krankenhäuser eingewiesen, wo sie isoliert werden. Darüber hinaus setzen die belarussischen Behörden die Psychiatrie als Instrument der Bestrafung ein, um Frauen zum Schweigen zu bringen, die schwere Straftaten durch Vollzugsbeamte beobachtet haben.

So wurde beispielsweise die politische Gefangene Maria Uspenskaya Zeugin der Ermordung ihres Mannes Andrei Zeltsar durch KGB-Beamte am 28. September 2021 in ihrer Wohnung. Die belarussischen Behörden beschuldigten sie daraufhin der Mittäterschaft an der Ermordung des KGB-Offiziers Dmitrij Fedosjuk, der ebenfalls am Tatort unter ungeklärten Umständen getötet wurde.

Obwohl Maria nicht am Tod des KGB-Offiziers beteiligt war, wurde sie als „Person, die eine sozial gefährliche Handlung im Sinne des Strafrechts begangen hat, während sie geistig unzurechnungsfähig war oder nach der Begehung der Straftat an einer psychischen Störung litt“, vor Gericht gestellt (Artikel 6 Absatz 13 Strafprozessordnung). Infolgedessen wurde sie isoliert und ihr wurde das Recht auf Teilnahme an der Verhandlung verweigert, was sie daran hinderte, auszusagen oder die Geschehnisse zu schildern. Stattdessen vertrat ihre Mutter ihre Interessen vor Gericht.

Das Gericht verhängte Zwangsmaßnahmen und eine Zwangsbehandlung gegen Maria, einschließlich der Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einrichtung mit regelmäßiger Beobachtung. Das Gericht legte die Dauer ihres Zwangsaufenthalts nicht fest, was bedeutet, dass sie auf unbestimmte Zeit, möglicherweise bis zu ihrem Tod, inhaftiert bleiben könnte.

Darüber hinaus ordnete das Gericht an, dass Maria der Witwe von Dmitry Fedosyuk ein „Schmerzensgeld“ in Höhe von 100.000 Rubel zu zahlen hat. Es bleibt unklar, warum eine Zeugin eines Verbrechens für die Entschädigung der Witwe eines KGB-Offiziers aufkommen soll.

Angesichts der Aushöhlung des Justizsystems in Belarus besteht der Verdacht, dass sie in einer psychiatrischen Anstalt festgehalten wird, um sie als Zeugin eines von KGB-Offizieren begangenen Verbrechens wegzusperren.

Schauprozesse in Abwesenheit und harte Strafen für Aktivistinnen, Journalistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen

In Belarus sind Frauen, die sich aktiv am öffentlichen und politischen Leben beteiligen, brutalen Repressionen ausgesetzt. Diejenigen, denen es gelingt, sich der Verhaftung zu entziehen, werden oft in Abwesenheit vor Gericht gestellt und zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Im Jahr 2022 führte Belarus inmitten der anhaltenden politischen Auseinandersetzungen „Sonderverfahren“ ein. Diese Verfahren ermöglichen es den Behörden, im Ausland lebende Personen strafrechtlich zu verfolgen. Damit wurde die Durchführung von Verfahren in Abwesenheit der Angeklagten legitimiert.

Frauen, gegen die ein Sonderverfahren eingeleitet wird, haben fast keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Dies liegt sowohl an den Verfahrensvorschriften als auch an der Art und Weise, wie sie in der Praxis angewandt werden.

Die beschuldigten Frauen wissen oft gar nicht, was ihnen vorgeworfen wird und welche Beweismittel gegen sie vorliegen. Unter diesen Umständen ist es für sie fast unmöglich, sich zu verteidigen oder die Anschuldigungen zu widerlegen. Die Strafprozessordnung schreibt zwar vor, dass bei Sonderverfahren von Anfang an ein Anwalt hinzugezogen werden muss, doch wenn der Beschuldigte keinen Anwalt benennt, wird ihm über die regionale Anwaltskammer ein Anwalt zugewiesen.

In der Praxis weigern sich diese vom Gericht bestellten Anwälte jedoch häufig, mit ihren Mandanten zu kommunizieren. In einigen Fällen distanzieren sie sich völlig und setzen sich in keiner Weise für die Angeklagten ein. Außerdem ist es oft unmöglich festzustellen, um welchen Anwalt es sich handelt, da diese Information nicht veröffentlicht wird.

Dieses Verhalten der Anwälte lässt sich mit den Risiken erklären, denen sie ausgesetzt sind. Obwohl das Gesetz die Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten in Sonderverfahren nicht ausdrücklich verbietet, befürchten die Anwälte, dass der Austausch von detaillierten Informationen mit dem Angeklagten als Offenlegung von Ermittlungsgeheimnissen oder geheimen Gerichtsakten ausgelegt werden könnte. Schlimmer noch, es könnte als Unterstützung „extremistischer Aktivitäten“ gewertet werden, was zum Verlust der Anwaltszulassung führen könnte.

Dies hat zur Folge, dass Anwälte auch ohne formaljuristische Beschränkungen praktisch nicht in der Lage sind, ihre Mandanten in solchen Fällen effektiv zu verteidigen.

So wurde beispielsweise am 24. Oktober 2024 die Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch in Abwesenheit zu 12 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 170.000 Euro wegen „Versuchs eines Staatsstreichs mit verfassungswidrigen Mitteln“ verurteilt. Am selben Tag wurde Veronika Tsepkalo, Leiterin des belarussischen Frauenfonds und prominente Anführerin der Protestbewegung, in Abwesenheit ebenfalls zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt (Einzelheiten sind nicht bekannt).

Die enormen Anstrengungen der belarussischen Behörden, diese Frauen zur Rückkehr nach Belarus zu zwingen, wo sie sofort festgenommen und inhaftiert würden, sind gut dokumentiert. Allerdings wurden weder die Namen der staatlich bestellten Anwälte noch die Einzelheiten der Anklagen bekannt gegeben. Dieser Mangel an Transparenz ist gängige Praxis im Umgang mit belarussischen Frauen, die im sozialen oder politischen Bereich aktiv sind.

Artikel 5 – Beseitigung von geschlechtsspezifischen Verhaltensmustern und Vorurteilen gegenüber Frauen

Die belarussische Regierung hält an schädlichen geschlechtsspezifischen und kulturellen Verhaltensmustern fest, die die Diskriminierung und die gesellschaftliche Kontrolle über Frauen verstärken.

  • In belarussischen Gefängnissen ist das Rasieren der Haare von Frauen nach wie vor eine Form der geschlechtsspezifischen Bestrafung, die darauf abzielt, den Frauen ihre weibliche Identität und Femininität zu nehmen.

In der patriarchalen belarussischen Gesellschaft gelten die Haare der Frauen als starkes Symbol ihr weiblichen Identität. Die Strafvollzugsbehörden nutzen diese kulturell verankerte Bedeutung als Mittel zur Demütigung und zur Ausübung zusätzlicher Kontrolle über inhaftierte Frauen und minderjährige Mädchen.

Die Gefängnisverwaltungen nutzen häufig die Androhung des Rasierens von Haaren oder das Rasieren selbst als Mittel zur Disziplinierung und Bestrafung. Diese Handlung wird mitunter von anderen Insassinnen auf Anweisung der Verwaltung durchgeführt, was die Demütigung noch verstärkt. Frauen, die sich den Kopf rasieren lassen mussten, sind mit einem erheblichen Stigma konfrontiert und stehen in der Gefängnishierarchie ganz unten. Dies wirkt sich direkt auf ihre Beziehungen zu anderen Mitgefangenen und ihren Zugang zu Ressourcen aus, was die Schwierigkeiten des Gefängnislebens noch verstärkt.

Diese Praxis wird besonders stark tabuisiert und kaum diskutiert, ist aber in belarussischen Frauengefängnissen weit verbreitet. Die Demütigung, kahl rasiert zu werden, entmenschlicht die Frauen nicht nur, sondern verstärkt auch ihre Unterordnung innerhalb des Gefängnissystems.

Darüber hinaus ist das Rasieren des Kopfes die einzige Methode, die in den Gefängnissen angewandt wird, um Probleme wie Läusebefall zu lösen, obwohl es moderne Behandlungsmethoden für Läuse gibt. Mit dieser Praxis werden schädliche Verhaltensmuster in der belarussischen Gesellschaft aufrechterhalten, in der Läuse häufig mit marginalisierten oder verarmten Gruppen wie Obdachlosen oder Drogenabhängigen in Verbindung gebracht werden. Frauen, die sich mit Läusen infizieren – was oft bei Verlegungen zwischen Gefängnissen der Fall ist – werden sofort dieser erniedrigenden Strafe unterworfen. Das Stigma des Läusebefalls gibt die Betroffenen auch der Verachtung durch ihre Mitgefangenen preis und verstärkt ihre Diskriminierung und Isolation, anstatt das Problem wirksam anzugehen.

Auf diese Weise dient die Praxis der Kopfrasur in belarussischen Gefängnissen nicht nur als Mittel der Bestrafung, sondern auch als Mittel zur Auslöschung der Individualität und zur Verstärkung der systematischen Unterdrückung von Frauen.

  • Verwendung gelber Aufnäher zur Stigmatisierung belarussischer weiblicher politischer Gefangener

In belarussischen Gefängnissen werden weibliche politische Gefangene mit gelben Aufnähern gekennzeichnet, die schmerzhaft an den Holocaust erinnern, als Juden in den Konzentrationslagern der Nazis mit gelben Sternen gekennzeichnet wurden. Dieses System ermöglicht es den belarussischen Gefängnisbehörden, weibliche politische Gefangene zu identifizieren und zu isolieren und sie zusätzlichen Repressionen und strenger Überwachung zu unterwerfen.

Zunächst leugnete das Innenministerium von Belarus die Anwendung derartiger Stigmatisierungspraktiken. Unter dem Druck unwiderlegbarer Beweise, die von der Menschenrechtsorganisation „Unser Haus“ vorgelegt wurden, sah man sich jedoch gezwungen, die Verwendung verschiedenfarbiger Abzeichen zur Kategorisierung von Gefangenen zuzugeben. So müssen beispielsweise minderjährige Mädchen, die nach Artikel 328 (wegen geringfügiger Drogendelikte ohne Gewaltanwendung) verurteilt wurden, grüne Aufnäher tragen, was sie zur Zielscheibe verschärfter Einschränkungen, eingeschränkter Familienkontakte und häufiger Zelleninspektionen macht.

Neben der Kennzeichnung von weiblichen Gefangenen verwendeten die belarussischen Behörden während der Proteste 2020 farbige Etiketten, um protestierende Frauen bei Festnahmen und Inhaftierungen zu identifizieren. Unterschiedliche Farben kennzeichneten den Grad der Misshandlung oder Folter, dem die Gefangenen in Haftanstalten oder auf Polizeistationen ausgesetzt werden konnten.

Das Stigma des gelben Abzeichens für politische Gefangene ist zu einem der deutlichsten Symbole für die Bemühungen des Staates geworden, weibliche politische Gefangene in Belarus zu entmenschlichen und zu isolieren. Maria Kalesnikava , eine der Anführerinnen der belarussischen Protestbewegung im Jahr 2020, verbüßt beispielsweise eine 11-jährige Haftstrafe und muss einen gelben Aufnäher tragen.

  • Geschlechtsspezifische Stigmatisierung von minderjährigen Mädchen ab 14 Jahren, die in Belarus gemäß Artikel 328 des Strafgesetzbuchs zu langen Haftstrafen verurteilt werden (sog. „Mädchenparagraf“)

In Belarus werden Mädchen im Alter von 14 Jahren gemäß Artikel 328 des Strafgesetzbuchs, der sich auf geringfügige Drogendelikte ohne Gewaltanwendung bezieht, zu langen Haftstrafen (in der Regel etwa 8 bis 10 Jahre) verurteilt. Dieses Gesetz hat unverhältnismäßige Auswirkungen auf junge Mädchen, die oft wegen relativ geringfügiger Vergehen zu langen Haftstrafen verurteilt werden.

Eine der wichtigsten Folgen dieses Systems ist die geschlechtsspezifische Stigmatisierung von Mädchen, die aufgrund von Artikel 328 verurteilt wurden. In der patriarchalen Gesellschaft von Belarus gelten Mädchen, die zu einer so langen Haftstrafe verurteilt werden, oft als „verloren“ für die Gesellschaft; Familien und Freunde distanzieren sich von ihnen. Im Gegensatz zu Jungen, deren Familien in der Regel für ihre Freilassung kämpfen, werden Mädchen, die nach diesem Artikel verurteilt wurden, von ihren Familien oft verstoßen. Sie gelten als „ruiniert“ und erhalten keinerlei Unterstützung mehr von ihren Familien, die ihnen keinen Rechtsbeistand finanzieren, sie nicht besuchen und ihnen keine Lebensmittelpakete schicken.

Infolgedessen wird das Leben von nach Artikel 328 verurteilten Mädchen in belarussischen Gefängnissen immer trostloser. Aufgrund von Verstößen gegen das belarussische Recht sind diese nach § 328 verurteilten Mädchen außerdem häufig zusammen mit erwachsenen Frauen inhaftiert, was ihr Risiko, sexuell belästigt und missbraucht zu werden, deutlich erhöht. Dies ist besonders besorgniserregend, weil sie vor allem wegen des ihnen durch diese Verurteilung anhaftenden Stigmas Gefahr laufen, dass erwachsene Frauen ihre Machtposition gegenüber ihnen als jüngeren, schutzbedürftigeren Gefangenen ausnutzen.

Darüber hinaus werden diese nach dem Mädchenparagraf Verurteilten, die oft ohne jegliche familiäre Unterstützung sind, zu Sklavenarbeit im Gefängnis gezwungen. Mit Löhnen von von nur 2 bis 5 oder bestenfalls 10 Euro pro Monat kämpfen sie ums Überleben und müssen extreme Entbehrungen ertragen. Der Staat unternimmt nichts, um das Leid dieser jungen Mädchen zu lindern, die oft zermürbende Arbeit und unmenschliche Bedingungen erdulden müssen.

Außerdem fehlt es völlig an Unterstützung für die Wiedereingliederung dieser Mädchen nach ihrer Entlassung. Sie haben in der Regel nur eine niedrige gar keine brauchbare Qualifikation, da das Gefängnissystem keine angemessenen Bildungsmöglichkeiten bietet, und sie sind nicht mit den für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erforderlichen Fähigkeiten oder Ressourcen ausgestattet. Der Staat stellt keine Mittel für ihre Wiedereingliederung zur Verfügung, so dass sie auf sich allein gestellt sind und keine Unterstützung bei der Überwindung der Stigmatisierung und des Traumas, das sie erlitten haben, erhalten.

Der belarussische Staat und die Gesellschaft als Ganzes lassen diese Mädchen im Stich und betrachten sie als „verbrauchtes Material“, das keine Wiedereingliederung oder Betreuung verdient. Es gibt keine Bemühungen, sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern, und es gibt keine Programme, die auf ihre besonderen Bedürfnisse als junge Frauen, denen grundlegende Rechte, Bildung und Chancen vorenthalten wurden, zugeschnitten wären. Diese systematische Vernachlässigung und Stigmatisierung sorgen dafür, dass viele dieser Mädchen an den Rand gedrängt bleiben und nicht in der Lage sind, ihre Vergangenheit hinter sich zu lassen und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Artikel 6 – Ausbeutung von Frauen und Mädchen

Der Staat beutet inhaftierte Frauen und Mädchen aus und zwingt sie zu Sklavenarbeit unter harten Bedingungen in Gefängnissen.

  • In belarussischen Gefängnissen werden Frauen und minderjährige Mädchen (ab 14 Jahren) zu Zwangsarbeit gezwungen.

Sie arbeiten in der Regel in Nähwerkstätten, stellen Waschlappen her oder schneiden Fäden. Diese Gefangenen haben keine Arbeitsverträge; die während ihrer Inhaftierung geleisteten Arbeitszeiten werden nicht als Zeiten der Berufsausübung anerkannt. Außerdem haben die inhaftierten Frauen und minderjährigen Mädchen keinen Anspruch auf eine Krankenversicherung. Wenn sie einen Arbeitsunfall erleiden, werden sie nicht medizinisch behandelt und erhalten keine Entschädigung für den erlittenen Schaden.

Ihr Lohn liegt zwischen einigen Cent und mehreren Cent pro Woche (in der Regel zwischen 1-10 Euro pro Monat). Im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern werden sie nicht für Teilzeitarbeit oder Ausfallzeiten bezahlt. Frauen und Mädchen, die die Arbeitsquoten nicht erfüllen, müssen mit harten Strafen rechnen, darunter der Entzug von Lebensmittelpaketen oder Familienbesuchen, oder sie werden in Einzelhaft genommen. Nach einer solchen Bestrafung kehren sie oft in schlechtem Gesundheitszustand zurück, was auf die harten Bedingungen in der Einzelhaft zurückzuführen ist. Die Verweigerung von Zwangsarbeit wird ebenfalls mit Isolationshaft bestraft.

Die Verweigerung von Arbeit oder die Nichterfüllung zu hoher Quoten kann dazu führen, dass eine Gefangene als „unbelehrbare Straftäterin“ eingestuft wird. Diese Einstufung schließt jede Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus, führt zu einer noch strengeren Behandlung sowie zum Entzug von Paketen und Familienbesuchen. Mitunter sind die Quoten aufgrund von Materialmängeln nicht erfüllbar. Nach drei derartigen Strafen wird eine Gefangene offiziell als „unbelehrbare Straftäterin“ eingestuft und verliert damit die Chance auf eine vorzeitige Entlassung. Dieser Status kann erst ein Jahr nach dem letzten Verstoß aufgehoben werden, und auch nur dann, wenn in dieser Zeit keine weiteren Strafen verhängt werden. Dies ist jedoch nahezu unmöglich, da Frauen und Mädchen absichtlich bestraft werden, um ihren Status als „unbelehrbare Straftäterin“ aufrechtzuerhalten. Durch solche Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, dass Frauen und Mädchen bis zum Ende ihrer Strafe inhaftiert bleiben, Zwangsarbeit verrichten müssen und ihnen jede Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung verwehrt wird.

  • Bestrafungspraktiken und Zwangsarbeit für Mädchen im Alter von 11-13 Jahren, die wegen familiärer Probleme bestraft werden

In Belarus schreibt das 2003 eingeführte Gesetz „Über die Grundlagen des Systems zur Verhinderung von Jugendkriminalität und Vernachlässigung“ vor, dass Minderjährige im Alter von 11 bis 18 Jahren, die besondere Erziehungsbedingungen benötigen, in speziellen Erziehungseinrichtungen untergebracht werden. Eine gerichtliche Entscheidung wird getroffen, wenn ein Kind eine Straftat begangen hat, aber noch nicht strafmündig ist, wenn es drei oder mehr Mal innerhalb eines Jahres eine Ordnungswidrigkeit oder eine geringfügige Straftat begangen hat, wie z. B. Trunkenheit in der Öffentlichkeit oder geringfügiges Rowdytum. Diese Kinder werden dann in spezielle Berufsschulen eingewiesen.

In Petrykov gibt es eine spezielle Berufsschule für minderjährige Mädchen ab 11 Jahren wegen kleinerer Delikte wie Landstreicherei, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, Prostitution, Diebstahl und Hooliganismus untergebracht werden können. Die Schule beherbergt etwa 40-50 Schülerinnen und ist eine von wenigen geschlossenen Einrichtungen, über die kaum Informationen vorliegen. Diese Mädchen stammen in der Regel aus schwierigen oder zerrütteten Familienverhältnissen; einige sind Waisen oder von zu Hause weggelaufen, während andere aus intakten Familien stammen, aber Konflikte mit ihren Eltern haben.

Der strenge Tagesablauf in der Einrichtung beginnt um 7:00 Uhr mit dem Wecken, gefolgt von Morgengymnastik und Waschen. Die Mädchen besuchen die Schule vor Ort und erlernen Berufe wie Näherin. Nach dem Abendappell werden sie an das Personal übergeben. Um 21.30 Uhr wird das Licht ausgemacht. Das Gericht legt die Dauer des Aufenthalts fest, die in der Regel zwei Jahre nicht überschreitet.

Anstatt diesen Mädchen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, Hilfe anzubieten, beutet der Staat sie als Zwangsarbeiterinnen aus. Auf der Website der Schule findet sich ein Katalog mit von den Mädchen genähten Artikeln, die verkauft werden. Wie in der Praxis üblich, erhalten sie nur einen Hungerlohn, ähnlich dem Lohn von Gefangenen im Strafvollzug von Belarus.

Die Rechte der Mädchen sind stark eingeschränkt. Die Einrichtung verfügt über ein vierstufiges Punktesystem, bei dem Punkte auf der Grundlage von Verhalten und Aufgabenerfüllung vergeben werden. Hat ein Mädchen vier Monate lang genügend Punkte gesammelt, darf es in Begleitung eines Elternteils oder eines Mitarbeiters der Schule in die Stadt gehen. Wenn sie sich vorbildlich verhalten, dürfen die Mädchen in den Schulferien auch nach Hause fahren, sofern ihre häusliche Situation stabil ist.

Die Rechte der Mädchen in der Berufsschule werden auf verschiedenartige Weise verletzt. Sie können zwar Pakete von zu Hause erhalten und sich mit ihren Eltern treffen, aber alles wird gründlich durchsucht, auch Briefe werden gelesen. Bei Telefongesprächen ist ein Mitarbeiter anwesend, damit die Mädchen nicht über Missbrauch oder Misshandlung berichten können. Aus demselben Grund ist auch der Internetzugang stark eingeschränkt und nur unter Aufsicht möglich. Die Mädchen sollen ihre Situation als Gefängnisstrafe empfinden. Sie leben nach einem strikten Zeitplan, tragen identische Uniformen, arbeiten für ein geringes Entgelt (oder sogar umsonst) und müssen unter der Aufsicht von Mitarbeitern in Formation marschieren.

All dies wird damit gerechtfertigt, dass Mädchen ab 11 Jahren, die Straftaten begangen haben, aller Rechte auf ein unbeschwertes Leben beraubt werden müssten, damit sie nicht erneut in Versuchung geraten könnten. Statt dessen müssten sie diszipliniert, ihr Wille gebrochen und sie zur Unterwerfung gezwungen werden. Das System ist weder auf die Wiedereingliederung der Mädchen in die Gesellschaft noch darauf ausgerichtet, ihren künftigen Lebensweg positiv zu beeinflussen.

Artikel 11 – Beseitigung der Diskriminierung von Frauen im Berufsleben

Frauen werden am Arbeitsplatz systematisch diskriminiert, u. a. durch ihre eingeschränkten Zugang zu Berufen und durch die Möglichkeit willkürlicher Entlassungen.

  • Belarus führt eine Liste von Berufen, die für Frauen verboten sind, und schränkt ihre Beschäftigungsmöglichkeiten in Bereichen ein, die aufgrund von Geschlechterstereotypen als „ungeeignet“ gelten.

In Belarus gibt es eine Liste von Berufen, die für Frauen verboten sind, was eine Form der Geschlechterdiskriminierung darstellt. Obwohl das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus die Liste von 252 auf 181 Berufe und dann durch den Beschluss Nr. 35 vom 6. Juni 2022 wieder auf 88 Berufe reduziert hat, spiegelt die Tatsache, dass bestimmte Berufe für Frauen weiterhin unzugänglich sind, eine tief verwurzelte Ungleichheit zwischen den Geschlechtern wider.

Zu den Berufen, die Frauen nach wie vor verwehrt sind, gehören Tätigkeiten wie Bleilöten, Schmieden, Metallgießen, Feuerwehr, Ledersortieren, Färben, Bohren, Kranführen, Tauchen, Viehzüchten, Kesselbetrieb, Bitumenkesselbetrieb, Mühlenbetrieb, Baggerfahren, Zugführen, Lederverarbeitung und viele andere. Diese Liste hält das Klischee aufrecht, dass Frauen für bestimmte Arten von körperlicher Arbeit ungeeignet sind; die entsprechenden Fähigkeiten werden ihnen abgesprochen und damit überholte Geschlechterrollen zementiert.

Die vom Ministerium für Arbeit und Sozialschutz am 6. Juni 2022 verabschiedete Entschließung (als Anhang zur Entschließung Nr. 35 des Ministeriums vom 12. Juni 2014) führt diese diskriminierenden Beschränkungen für Frauen fort. Diese Politik untergräbt das Recht der Frauen auf freie Wahl von Arbeitsplatz und Beruf zu wählen, indem sie geschlechtsspezifische Vorurteile bestätigt und die Wahlmöglichkeiten von Frauen eingeschränkt.10

  • Frauen, die sich gegen das Regime auflehnen, werden häufig entlassen, was zu wirtschaftlicher Not und weiterer Marginalisierung führt.

Eine der häufigsten Methoden der Ausübung von Druck auf im politischen oder sozialen Bereich aktive Frauen in Belarus ist die Entlassung von Berufstätigen. Hunderte von belarussischen Frauen haben ihr Einkommen verloren, nur weil sie sich gegen Lukaschenko ausgesprochen haben. Einige haben unter Druck gekündigt, andere wurden aufgrund ihrer vermeintlichen Illoyalität gegenüber dem Regime gezwungen, ein Kündigungsschreiben zu verfassen, und einige wurden schlichtweg entlassen. Das Ergebnis ist dasselbe: Zahlreiche Familien verloren durch politisch motivierte Entlassungen ihren Lebensunterhalt, auch solche, in denen die Frau Alleinverdienerin war.

Statistiken zeigen, dass es für Frauen wesentlich schwieriger ist, eine neue Stelle zu finden. Arbeitgeber stellen aus verschiedenen Gründen nicht gerne Frauen ein, etwa wegen mangelnder Erfahrung, kleinen Kindern, einer möglichen Schwangerschaft oder dem niedrigeren (Vor-)Rentenalter. Politisch motivierte Entlassungen dienen dem Staat als Druckmittel gegen belarussische Frauen, so dass sie keine andere Wahl haben, als jede verfügbare Stelle anzunehmen. Für diese Frauen steht besonders viel auf dem Spiel, da das Fehlen einer stabilen Beschäftigung dazu führen kann, dass der Staat ihnen ihre Kinder wegnimmt. In Belarus ist Arbeitslosigkeit eines der Kriterien für die Herausnahme von Kindern aus der Familie, was die prekäre Situation dieser Frauen noch verschärft.

Artikel 12 – Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in der Gesundheitsversorgung

Der Staat verletzt das Recht der Frauen auf Gesundheit durch Vernachlässigung und diskriminierende Praktiken.

  • Geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Erwerb des Führerscheins

In der Republik Belarus müssen Frauen für den Erwerb oder die Erneuerung eines Führerscheins ein ärztliches Attest von einem Gynäkologen vorlegen. Diese Anforderung gilt nicht für Männer, was eine Form der systematischen geschlechtsspezifischen Diskriminierung widerspiegelt, bei der die Gesundheit von Frauen als Instrument zur Auferlegung staatlicher Kontrolle und zur Einschränkung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Möglichkeiten genutzt wird.

Kann eine Frau diese Bescheinigung nicht vorlegen, wird ihr der Zugang zum Genehmigungsverfahren verweigert. Diese diskriminierende Anforderung gilt in den folgenden Situationen:

  • Beantragung eines neuen Führerscheins

  • Erneuerung eines abgelaufenen Führerscheins

  • Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen belarussischen Führerschein

  • Wiedererlangung eines Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis

  • Beantragung eines Führerscheinduplikats

  • Wiederherstellung der Gültigkeit eines Führerscheins

  • Hinzufügen einer Führerscheinklasse zum Führen von Mopeds oder anderen Fahrzeugen.

Diese Vorschrift wird durch die Verordnung Nr. 95 des Gesundheitsministeriums vom 5. September 2022 mit dem Titel „Über die obligatorischen medizinischen Untersuchungen für Fahranwärter und die Tauglichkeitsprüfung von Fahrern“ durchgesetzt.11 Gemäß der Verordnung werden die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen in das Formular 1-MVK/U-22 eingetragen, das von den Mitgliedern der Ärztekommission ausgefüllt wird, darunter ein Gynäkologe.

Die Forderung nach einem gynäkologischen Attest hat erhebliche Folgen für Frauen in Belarus. Erstens schränkt sie die Autonomie der Frauen stark ein, indem sie sie einer invasiven und unnötigen medizinischen Untersuchung unterwirft, patriarchalische Normen verstärkt und ihre körperliche Autonomie einschränkt.

Sie behindert auch die berufliche und wirtschaftliche Mobilität von Frauen. Für viele Berufe in Belarus, darunter in den Bereichen Transport, Logistik und Notfalldienste, ist ein gültiger Führerschein erforderlich. Da diese Maßnahmen Frauen zusätzliche bürokratische Hürden auferlegen, schränken sie ihren Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten und wirtschaftlicher Unabhängigkeit ein.

Das Fehlen einer ähnlichen Vorschrift für Männer unterstreicht die Ungleichbehandlung von Frauen und impliziert, dass ihre reproduktive Gesundheit unter staatlicher Kontrolle steht, auch wenn sie für ihre Fahrtüchtigkeit nicht relevant ist.

Artikel 16 – Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in allen Fragen, die Ehe und Familie betreffen.

Trotz der Ratifizierung des CEDAW hat Belarus es versäumt, wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und zum rechtlichen Schutz von Frauen zu ergreifen. Außerdem hat sich die Situation von Mädchen und Frauen in Belarus kontinuierlich verschlechtert.

Die gesetzlichen Mechanismen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sind entweder unwirksam oder fehlen ganz. Anstatt die erwartete Hilfe vom Staat zu erhalten, sehen sich die Opfer häuslicher Gewalt mit verschiedenen Formen staatlicher Bestrafung konfrontiert, was dazu führt, dass sie sich aus Angst nicht an die Behörden wenden.

Im Jahr 2023 registrierte das Innenministerium von Belarus etwa 80.000 Berichte über häusliche Gewalt, das sind also etwa 219 Meldungen von häuslicher Gewalt pro Tag.12 In Belarus wird jeder dritte Mord und jede vierte Körperverletzung von nahestenden Familienangehörigen verübt. Meist sind Frauen und Kinder die Opfer häuslicher Gewalt. Die Dunkelziffer ist allerdings hoch, da viele Frauen diese Gewalt stillschweigend ertragen und nicht den Behörden melden.

In Belarus gibt es keine unabhängigen Einrichtungen für die Opfer häuslicher Gewalt, und es gibt keine Nichtregierungsorganisationen, die sich mit Fragen der häuslichen Gewalt befassen. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass es keinen Zugang zu unabhängiger Hilfe für die Opfer gibt. Die Verantwortung für die Bekämpfung häuslicher Gewalt liegt hauptsächlich bei der Polizei und den psychiatrischen Einrichtungen, die aber oft selbst Gewalt ausüben. Sowohl Kinder als auch ihre Mütter haben wiederholt von Missbrauchsfällen in diesen Einrichtungen berichtet. Mädchen, insbesondere solche ohne elterliche Fürsorge, sind besonders gefährdet.

In Belarus werden häusliche Gewalt und oppositionelle Aktivitäten in unverhältnismäßiger Weise bestraft. So kann beispielsweise ein Mann, der seine Frau systematisch missbraucht, eine ähnliche Strafe erhalten wie jemand, der an oppositionellen Aktivitäten beteiligt ist, etwa an der Teilnahme an oppositionellen Chatgruppen. Auch die Mitgliedschaft in einer oppositionellen Organisation und die Vergewaltigung einer Frau werden ähnlich geahndet.

Nach dem Verwaltungsgesetzbuch kann ein Ehemann oder Partner wegen vorsätzlicher Körperverletzung (Artikel 10.1 des Verwaltungsgesetzbuchs) gegen die Partnerin mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Grundbeträgen (ca. 117,5 Euro) oder mit einer Verwaltungshaft von bis zu 30 Tagen belegt werden. In den meisten Fällen wird der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, was sich auf das Familienbudget auswirkt und auch eine Strafe für die Frau darstellt. Gleichzeitig kann jede Person – ob Mann, Frau oder Jugendlicher – bei Gewalt gegen einen Vollzugsbeamten (Artikel 364 des Strafgesetzbuchs) mit bis zu 6 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Frauen, die häusliche Gewalt anzeigen, werden häufig vom Staat bestraft, anstatt Hilfe zu erhalten. Ihre Kinder werden als „Kinder aus dysfunktionalen Familien“ unter besondere Aufsicht gestellt, und im Falle wiederholter Anzeigen können die Kinder als Vergeltungsmaßnahme aus der Obhut genommen werden, so der Präsidialerlass der Republik Belarus vom 24. November 2006, Nr. 18 „Über zusätzliche Maßnahmen zum staatlichen Schutz von Kindern in dysfunktionalen Familien“.

In Belarus müssen Frauen (und Eltern im Allgemeinen), denen ihre Kinder weggenommen wurden, eine Gebühr an den Staat entrichten, wenn das Kind in einer staatlichen Einrichtung untergebracht wird. Diese Zahlung, die als „Erstattung der dem Staat für den Unterhalt der Kinder entstandenen Kosten“ bezeichnet wird, beläuft sich auf etwa 80-100 Euro pro Kind und Monat. Für Frauen, die in ländlichen Gebieten leben oder aus armen sozialen Schichten stammen, ist dies eine hohe Summe. Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie dauert in der Regel etwa sechs Monate.

Infolgedessen zögern die Frauen, häusliche Gewalt anzuzeigen, weil der Staat statt Hilfe und Schutz zu gewähren, Strafmaßnahmen gegen sie verhängt, die von wirtschaftlichen Sanktionen bis zur Wegnahme der Kinder reichen. Dadurch wird das Problem der häuslichen Gewalt versteckt und für die Gesellschaft unsichtbar.

Schlussfolgerung und Empfehlungen

Die Verstöße von Belarus gegen die CEDAW machen deutlich, dass dringend Maßnahmen zum Schutz der Rechte und der Würde von Frauen erforderlich sind. Die systematische, harte Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen und Mädchen durch den Staat erfordert Rechenschaft und internationales Eingreifen. Wir appellieren an die internationale Gemeinschaft:

  1. Setzen Sie Belarus unter Druck, die geschlechtsspezifische Unterdrückung unverzüglich zu beenden und einen wirksamen Rechtsschutz für Frauen und Mädchen einzuführen. Dazu gehören die sofortige Freilassung weiblicher politischer Gefangener, die Beendigung der Praxis der Herausnahme der Kinder aus den Familien von sozial und politisch aktiven Frauen, die Beendigung aller Formen politischer Repression gegen Frauen und die Änderung von Gesetzgebung und staatlicher Politik, um den Schutz der Rechte von Frauen zu gewährleisten.

  2. Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen einsetzen. Derzeit gibt es so gut wie keine internationale Unterstützung für belarussische Organisationen, die sich für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Führende belarussische Organisationen, die dafür bekannt sind, für die Rechte von Frauen und Mädchen zu kämpfen, insbesondere solche, die belarussischen Frauen helfen, die Opfer von politischer Repression und Diskriminierung in Belarus und im Exil geworden sind (wie der Belarussische Frauenfonds unter der Leitung von Veronika Tsepkalo, das Internationale Zentrum für Bürgerinitiativen „Unser Haus“ unter der Leitung von Olga Karatch und viele andere), werden stigmatisiert und marginalisiert. Dies hat zur Folge, dass Frauen und Mädchen ihrer Stimme und ihrer Vertretung beraubt werden und ihre Probleme auf internationaler Ebene unsichtbar bleiben. Sie erhalten keine Hilfe oder Unterstützung; dies gilt auch für Minderjährige, die wegen nicht-politischer Vergehen inhaftiert sind.

  3. Hilfe und Unterstützung für die Aufnahme belarussischer Fraueninitiativen und -organisationen, die unter starkem Druck der belarussischen Behörden stehen, in internationale bzw. europäische feministische und Frauen-Netzwerke und -Koalitionen, insbesondere zwecks Austausch bewährter Verfahren zum Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen. Die belarussischen Frauenorganisationen und -initiativen brauchen Unterstützung, um aus ihrer Isolation ausbrechen zu können. Eine detaillierte und gründliche Untersuchung der Verletzungen der Rechte von Frauen und Mädchen ist unerlässlich, einschließlich einer regelmäßigen und systematischen Überwachung, die derzeit aufgrund des harten Vorgehens gegen Frauenorganisationen und -initiativen nicht stattfindet.

 

 

 

 

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