UN-Menschenrechtsrat, 56. Sitzung.
Heute morgen fand in Genf anlässlich der 56. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates der Interaktive Dialog mit der Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte in Belarus statt. Connection e.V. ergriff in Zusammenarbeit mit der War Resisters’ International (WRI) das Wort, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu thematisieren und den Rat und Belarus aufzufordern, die Menschenrechte zu schützen.
Frau Anais Marin stellte dem Rat ihren Bericht vor, in dem sie die dramatische Menschenrechtslage in dem Land darlegt. Die Sonderberichterstatterin wies auch darauf hin, dass sich das Land einer Zusammenarbeit verweigert und dass es notwendig ist, ins Exil gezwungene Belaruss*innen zu schützen. Der vollständige Bericht der Sonderberichterstatterin ist abrufbar unter https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/072/84/pdf/g2407284.pdf?token=Xx1oBT25PpSReFqe7o&fe=true
Statement of WRI and Connection e.V. as pdf-file
sehr geehrte Frau Sonderberichterstatterin,
War Resisters International (WRI) dankt Ihnen für Ihren detaillierten Bericht (über die besorgniserregende Menschenrechtslage in Belarus) und für Ihre Bemühungen bei der Erfüllung dieses sensiblen Mandats.
Wir sind sehr besorgt über den „Überblick über repressive Gesetze und Politik zur Säuberung des zivilen Lebens, denen bestimmte Graswurzelorganisationen der Gesellschaft ausgesetzt sind”[1] wie auch Menschenrechtsaktivist*innen wie Olga Karatch, die Kriegsdienstverweigerer begleitet und derzeit mit ihrer Familie Schutz in Litauen sucht. Auch viele andere sind davon betroffen, die sich gegen Krieg und Mobilisierung stellen.
Besorgniserregend ist die ständig zunehmende Militarisierung der Gesellschaft und insbesondere das belarussische militärische Ausbildungsprogramm für Jugendliche und Kinder.[2]
Wie berichtet, “unterstützt die Regierung (von Belarus) weiterhin aktiv die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine”[3]. In jüngster Zeit wurde die Stationieren taktischer russischer Atomwaffen [in Belarus] registriert.[4]
Die WRI und ihre Partnerorganisation Connection e.V. sind sehr besorgt über die anhaltenden Verstöße gegen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und die Wiedereinführung der Todesstrafe (im Land) Das Strafgesetzbuch enthält mehrere Artikel, die eine strafrechtliche Verfolgung bei Militärdienstentziehung vorsehen.[5] Wie Nash Dom berichtet, gibt es zudem die repressive Praxis, öffentliche Schauprozesse gegen Militärdienstentzieher durchzuführen.[6]
[1] A/HRC/56/65, par. 6. https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/072/84/pdf/g2407284.pdf?token=Xx1oBT25PpSReFqe7o&fe=true
[2] https://president.gov.by/ru/documents/ukaz-no-160-ot-4-maya-2022-g
[3] A/HRC/56/65, par 14.
[4] https://www.reuters.com/world/europe/belarus-has-started-taking-delivery-russian-tactical-nuclear-weapons-president-2023-06-14/
[5] “Vermeidung der Einberufung zum Militärdienst bei einer Mobilmachung (Art. 434), Vermeidung der turnusmäßigen Einberufung zum Militärdienst (Art. 435), Nichterscheinen eines Reservisten oder Militärdienstpflichtigen zum militärischen Training oder zur Sonderausbildung (Art. 436), Vermeidung der militärischen Registrierung durch den Militärdienstpflichtigen (Art. 437).” European Bureau for Conscientious Objection, Annual report, p. 46-47. https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2024-05-15-EBCO_Annual_Report_2023-24.pdf
[6] Ibidem, p. 47. “Am 10. März 2023 organisierte das Militärkommissariat von Brest und der Region Brest eine mobile Gerichtsverhandlung gegen einen 18-jährigen jungen Mann, der den Dienst in der belarussischen Armee verweigert hatte. Der Angeklagte hatte die Musterungohne triftigen Grund verweigert und war zu dem in der Vorladung angegebenen Termin nicht bei der militärischen Melde- und Einberufungsstelle erschienen. Während der Verhandlung räumte er seine Schuld in vollem Umfang ein und erklärte, er habe ’nicht zur Armee gehen wollen, weil er Angst hatte, in den Krieg geschickt zu werden’. Das Gericht hielt die Angst des Angeklagten für nicht überzeugend und verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen (2220 Rubel). Die Anhörung vor Gericht wurde von den Behörden zu Propagandazwecken und zur Einschüchterung junger Menschen genutzt: Gymnasiasten und Jugendliche im wehrpflichtigen Alter aus den örtlichen Schulen waren dazu geladen worden. Am 13. März 2023 begann vor dem Bezirksgericht Hrodna die Verhandlung gegen die 19-jährige Anita Bakunowitsch, den ehemaligen Zollbeamten Mikalai Kuleshou und den Militärdienstentzieher Yehor Kurzin. Sie waren alle drei in der Nähe des litauischen Grenzzauns festgenommen worden, als sie versuchten, die Grenze illegal zu überqueren. Yehor Kurzin wurde des illegalen Grenzübertritts und der Militärdienstentziehung beschuldigt. Am 10. April 2023 fand eine mobile Gerichtsverhandlung in den Militärkommissariaten der Bezirke Rechytsa und Loyev statt. Schüler der örtlichen Schulen wurden zusammen mit ihren Eltern zwangsverpflichtet, ebenso junge Menschen, die zum Militärdienst eingezogen werden sollen. Solche öffentlichen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Artikel 435 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus (Militärdienstentziehung) werden in Belarus immer häufiger, da die Weigerung, in die Armee einzutreten, im Land weit verbreitet ist.” Ibidem, p. 53.