Der Juli dieses Jahres hat sich als besonders „fruchtbar“ für die Repressalien des Staates gegen Wehrdienstverweigerer erwiesen. Ein Einwohner des Bezirks Chashniki (Region Witebsk) wurde allein wegen seiner Wehrdienstverweigerung strafrechtlich verurteilt. In Belarus sind derartige Strafverfahren zunehmend üblich geworden.

In den staatlich kontrollierten Medien wird diese Person nun als „Bürger B“ bezeichnet, wobei der Nachname nicht genannt wird. Verschiedenen Veröffentlichungen in regionalen Medien zufolge erhielt „B“ während der Einberufungskampagne eine Aufforderung, sich beim Einberufungsamt zu melden. Am vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit erschien er jedoch nicht vor dem Einberufungsausschuss. Die staatlichen Behörden waren der Ansicht, dass er keine triftigen Gründe für sein Fernbleiben hatte.

Im Prinzip hätte er an jedem beliebigen Tag vor Ablauf der Einberufungsfrist zum Einberufungsbüro des Bezirks Chashniki kommen können, was er jedoch nicht tat. Die Situation wurde dadurch verschärft, dass „B“ sich einer medizinischen Untersuchung unterzog und für wehrtauglich befunden wurde. Mit anderen Worten, sein „Marschieren in Stiefeln“ war garantiert. Doch anstatt dieser unklaren Verpflichtung gegenüber seinem Heimatland nachzukommen, ging der junge Mann nach Russland.

Doch das half nichts: Er wurde zwangsweise nach Belarus zurückgeschickt, wo das Gericht „B“ der Wehrdienstverweigerung für schuldig befand und ihn auf der Grundlage von Artikel 435 Teil 1 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus zu einem Jahr Haft mit Strafaussetzung verurteilte, sofern der Bürger während der Bewährungszeit keine neuen Straftaten begeht und die vom Gericht auferlegten Verpflichtungen erfüllt.

Konkret wurde „B“ gemäß Artikel 78 Teil 5 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus verpflichtet, eine strafrechtliche Entschädigung in Höhe von 35 Basiseinheiten, insgesamt 1120 Rubel, an den Staat zu zahlen. Infolge seiner Verurteilung ist die Situation hinsichtlich seiner Einberufung zum Militärdienst unsicher geworden, da er eine offene Verurteilung hat und theoretisch nicht einberufen werden dürfte.

Es sei darauf hingewiesen, dass dies immer noch ein relativ glücklicher Ausgang ist. In ähnlichen Fällen werden Wehrdienstverweigerer oft zu echten Gefängnisstrafen verurteilt. Aber in diesem Fall scheint es „B“ einfach gelungen zu sein, sich vom Militärdienst freizukaufen.

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