Heute ist ein Tag mit sehr viel Stress für eine große Anzahl von Menschen. Im Wesentlichen für alle, die früher in Belarus gelebt haben, sich dann aber entschieden haben, diesen Kolchos-GULAG zu verlassen und in ein anderes Land zu ziehen. Wie sich herausstellt, lässt das Heimatland nicht so einfach los.
Alexander Lukaschenko hat heute ein Erlass erlassen, wonach alle belarusischen Staatsbürger im Ausland ab heute ihre belarusischen Pässe in den Botschaften und Konsulaten des Landes nicht mehr ändern oder verlängern lassen können.
Es sei daran erinnert, dass Belarusen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Belarus haben, bisher ihre Pässe bei Botschaften und Konsulaten erhalten oder umtauschen konnten. Jetzt kann dies nur noch „bei den Behörden für innere Angelegenheiten am Ort der letzten Anmeldung des Wohnsitzes“ geschehen. Außerdem wurde die Bestimmung über das Recht der diplomatischen Vertretungen oder Konsulate, die Gültigkeit belarusischer Pässe im Ausland zu verlängern oder sie umzutauschen, gestrichen.
Grundstücksgeschäfte und bestimmte Verwaltungsverfahren können jedoch nur durch persönliche Besuche oder auf der Grundlage einer im Hoheitsgebiet von Belarus ausgestellten Vollmacht abgewickelt werden. Dazu gehören die notarielle Beglaubigung, die staatliche Registrierung von Eigentumsübertragungsverträgen, die Verpfändung von Immobilien, die Übertragung von mechanischen Fahrzeugen und andere Verträge oder Transaktionen, die eine Eigentumsübertragung beinhalten.
Darüber hinaus können Bescheinigungen, die Informationen aus Personenstandsurkunden enthalten, wie z.B. Personenstandsurkunden, fehlende Heiratsurkunden und Mitteilungen über das Fehlen von Personenstandsurkunden (mit Ausnahme von Bescheinigungen, die Informationen aus Sterbeurkunden enthalten), Abschriften von Bildungsdokumenten und deren Anhängen, Bildungsdokumente und das Anbringen einer Apostille auf ein auf dem Gebiet der Republik Belarus ausgestelltes amtliches Dokument sowie die Legalisierung amtlicher Dokumente, die Registrierung von Eigentum usw. nur durch persönliche Anwesenheit oder mit einer in Belarus ausgestellten Vollmacht erfolgen.
Vereinfacht gesagt, werden ab sofort notariell beglaubigte Vollmachten aus dem Ausland nicht mehr akzeptiert – egal ob es sich um Generalvollmachten, Vollmachten für den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien, für die Annahme und den Verzicht auf das Erbrecht und so weiter handelt. Auch früher ausgestellte Vollmachten aus dem Ausland sind nicht mehr gültig. Außerdem können Dokumente in belarusischen Behörden nicht durch eine Vollmacht beglaubigt oder apostilliert werden. Dies muss persönlich geschehen.
Wenn Sie also Ihren Pass ändern oder ein Immobiliengeschäft abwickeln wollen, müssen Sie nach Belarus kommen. Für viele ist dies im Grunde eine garantierte Gefängnisstrafe und für einige sogar die Hinrichtung wegen „Staatsverrats“ (ja, ein solcher Artikel wurde kürzlich in das belarusische Strafgesetzbuch aufgenommen).
Um das Ausmaß des Problems zu verstehen: Allein nach den Ereignissen von 2020 verließen mehr als 500.000 Menschen Belarus auf der Flucht vor der Repression. Viele waren sogar schon früher gegangen, wurden aber auch später als „Staatsfeinde“ eingestuft. Das von Lukaschenko unterzeichnete Dekret bedeutet, dass Hunderttausende belarusischer Bürger, die in verschiedenen Jahren vor der Repression geflohen sind, faktisch ihres Eigentums in ihrem Heimatland beraubt werden. Sie können ihre Wohnungen nicht mehr mit einer Vollmacht verkaufen, vermieten, vererben oder vom Ausland aus handeln. Viele werden ohne Lebensunterhalt dastehen, weil sie auf Einkünfte aus der Vermietung ihrer Wohnungen in Belarus angewiesen waren oder geplant hatten, ihre Immobilien zu verkaufen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Darüber hinaus werden sich Belarusen mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen in verschiedenen Ländern weltweit bald in einer rechtlichen Grauzone wiederfinden, da sie für die Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung Dokumente aus Belarus benötigen, was nun unmöglich ist.