European Bureau for Conscientious Objection (EBCO) wurde 1979 als Dachorganisation für nationale Vereinigungen von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen gegründet. Ziel des EBCO ist es, kollektive Kampagnen für die Freilassung der inhaftierten Kriegsdienstverweigerer zu fördern und bei den europäischen Regierungen und Institutionen Lobbyarbeit für die volle Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu leisten.

Nun hat diese einflussreiche Organisation in Europa auch eine öffentliche Aufforderung an die Behörden Litauens gerichtet, der Leiterin der Organisation Unser Haus, Olga (Volha) Karach, Schutz und Asyl zu gewähren. Wie es in dem EBCO-Appell heißt, kämpft Olga seit vielen Jahren für die Menschenrechte in Belarus, unter anderem für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Genau aus diesem Grund ist sie in ihrem Heimatland, wo sie vom herrschenden Regime zur „Terroristin“ erklärt wurde, Verfolgung und Todesstrafe ausgesetzt.

Zitat aus dem EBCO-Appell: „Wir appellieren an die höchsten litauischen Behörden, den Präsidenten der Republik Litauen, den Premierminister und den Außenminister, die internationalen Standards einzuhalten und der belarusischen Menschenrechtsverteidigerin Olga Karach, die in Litauen Zuflucht gefunden hat, Schutz und Asyl zu gewähren.

Litauen ist auch ein Mitglied der Europäischen Union. Wir appellieren daher auch an die europäischen Institutionen und die EU-Vertretungen (Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten und Delegationen der Europäischen Kommission), die gemäß den EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger Menschenrechtsverteidiger unterstützen und schützen sollten.

Wir rufen auch unsere nationalen Regierungen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern immer und überall gewährleistet ist.

Wir rufen die gesamte Zivilgesellschaft, von einzelnen Bürgern bis hin zu Journalisten und institutionellen Vertretern in ganz Europa auf, sich für die Menschenrechte und diejenigen, die sie verteidigen, einzusetzen.“

Dieser Aufruf steht im Zusammenhang mit der internationalen Kampagne #protection4olga, die ins Leben gerufen wurde, nachdem die litauischen Behörden der belarusischen Friedensaktivistin und Menschenrechtsverteidigerin Olga Karach politisches Asyl verweigert hatten, und fordert, der Direktorin der Organisation Unser Haus Schutz und Zuflucht zu gewähren.

Wir möchten daran erinnern, dass Litauen ihr am 18. August 2023 politisches Asyl verweigerte und sie grundlos als „Person, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit der Republik Litauen darstellt“ bezeichnete. Ihr wurde jedoch ein einjähriger vorübergehender Aufenthalt in dem Land gewährt. Im EBCO ist man der Ansicht, dass dies wahrscheinlich auf internationale Schreiben zurückzuführen ist, die einige Politiker und Leiter von Stiftungen an die Behörden und an die litauischen Botschafter in verschiedenen Ländern geschrieben hatten. Dennoch gibt dieser Status Olga keinerlei Sicherheit in Bezug auf ihren Status – die Behörden könnten diese Entscheidung jederzeit widerrufen und beschließen, sie abzuschieben.

Diese Entscheidung ist äußerst ungerecht, und deshalb hat EBCO eine internationale Kampagne für den sofortigen Schutz der Menschenrechtsverteidigerin und Friedensstifterin Olga Karach gestartet. Die Organisation geht davon aus, dass die 1998 verabschiedete UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger „die wertvolle Arbeit von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen anerkennt, die zur wirksamen Beseitigung aller Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Völkern und Einzelpersonen beiträgt“.

Olga Karach hat durch die von ihr geleitete Organisation „Unser Haus“ zahlreiche Aktivitäten zur Überwachung und Verteidigung der Menschenrechte in Belarus und für belarusische Bürger, die in andere Länder (wie Litauen) geflohen sind, vorzuweisen. Ihre Tätigkeit ist so bedeutend, dass Olga Karachs Organisation vom Internationalen Friedensbüro zusammen mit der russischen Bewegung der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und der ukrainischen Pazifistenbewegung für den Friedensnobelpreis 2024 nominiert wurde.

Das EBCO erinnert daran, dass alle Staaten verpflichtet sind, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger zu schützen und insbesondere für Menschenrechtsverteidiger, die „häufig bedroht und schikaniert werden und unter Unsicherheit leiden“, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene zu gewährleisten, auch in Zeiten bewaffneter Konflikte und der Friedenskonsolidierung“, wie es in der Resolution 66/164 der UN-Generalversammlung heißt.

Referenz:

EBCO

  • beteiligt sich an der Ausarbeitung des Jahresberichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments über die Anwendung seiner Entschließungen zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und zum Zivildienst durch die Mitgliedstaaten,
  • erstellt Gutachten und juristische Stellungnahmen im Auftrag der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsfragen des Europarats,
  • genießt seit 1998 einen partizipativen Status beim Europarat und ist seit 2005 Mitglied der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen des Europarats,
  • ist ab 2021 berechtigt, Kollektivbeschwerden im Zusammenhang mit der Europäischen Sozialcharta des Europarates einzureichen,
  • ist seit 1995 Vollmitglied des Europäischen Jugendforums.

Unser Haus