Belarussische Flüchtlingskinder mit Autismus und anderen psychischen Störungen leben in Litauen im blinden Fleck der Politik: schwer traumatisiert, oft ohne Rechtsstatus, mit minimalem Zugang zu Hilfe – und in offiziellen Studien nahezu unsichtbar.

Der vorliegende Monitoring-Bericht untersucht erstmals systematisch die Lage dieser Kinder in Litauen: Er beschreibt doppelte Traumatisierung durch Repression und Flucht, die faktische Unsichtbarkeit belarussischer Familien in Forschung und Programmen, Hürden beim Zugang zu Bildung, Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung sowie strukturelle Diskriminierung nach Aufenthaltsstatus und Herkunft. Zugleich werden konkrete rechtliche, sozial- und bildungspolitische Reformvorschläge formuliert, um belarussischen Flüchtlingskindern mit Autismus und anderen psychischen Erkrankungen endlich wirksamen Schutz, Behandlung und Teilhabe zu ermöglichen.

Einleitung:

Flüchtlingskinder gehören zu den psychisch am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Europa – und belarussische Kinder im Exil bilden dabei keine Ausnahme. Ihre Erfahrung mit politischer Gewalt, Instabilität und systematischer Ausgrenzung setzt sie einem erhöhten Risiko aus, ernsthafte und anhaltende psychische Erkrankungen zu entwickeln.

  • Laut dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation „Health of Refugees and Migrants in the WHO European Region“ (2018)1 sind Kinder mit Flüchtlings- oder Asylstatus überproportional häufig von einer Vielzahl psychischer Erkrankungen betroffen. Dazu zählen posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen, Angststörungen sowie Verhaltens- und Bindungsstörungen – all diese Erkrankungen werden durch Vertreibung, Unsicherheit und zerrüttete Familienstrukturen zusätzlich verschärft.

  • Eine besonders besorgniserregende Entwicklung ist die Verbreitung internalisierter psychischer Störungen. Viele Flüchtlingskinder zeigen Symptome wie chronische Traurigkeit, sozialen Rückzug, Schweigen, Dissoziation und Suizidgedanken – häufig unbemerkt, da spezialisierte Diagnostik fehlt oder kulturelle Missverständnisse vorliegen. Diese Kinder neigen dazu, ihren seelischen Schmerz nicht zu äußern, sondern nach innen zu richten, was eine frühzeitige Erkennung und Intervention erschwert.

  • Besonders gefährdet sind unbegleitete oder undokumentierte Kinder. Die ständige Angst vor Inhaftierung oder Abschiebung sowie das Fehlen stabiler Bezugspersonen führen zu starker Angst, Schlafstörungen und emotionaler Regression. Diese Kinder leben oft in einem Zustand der „unsichtbaren Krise“ und haben aufgrund ihres rechtlichen Status keinen Zugang zu angemessener Unterstützung.

Diese Daten zeichnen ein erschreckendes Bild unerfüllter Bedürfnisse – insbesondere bei Kindern, die aus Belarus geflüchtet sind, entweder mit ihren Familien oder allein, oft nach dem Erleben traumatischer Ereignisse oder Verfolgung. Ohne traumasensible Betreuung, soziale Reintegration und Zugang zu spezialisierter Unterstützung besteht das Risiko, dass diese Kinder lebenslange psychische Narben davontragen.

Belarus-spezifischer Kontext:

  • Laut Daten von UNICEF aus Belarus verbergen bis zu 40 % der Jugendlichen bewusst ihre psychische Not – aus Angst vor Bestrafung, Missverständnissen oder weiterer Ausgrenzung2.

  • Für Kinder im Exil wird diese psychische Belastung noch verstärkt. Sie erleben eine doppelte Traumatisierung: zum einen durch staatliche Repressionen (z. B. die Verhaftung der Eltern, Razzien des KGB, Gewalt), zum anderen durch die erzwungene Flucht und Entwurzelung. Diese Umstände äußern sich häufig in aggressivem Verhalten, Selbstverletzungen, psychosomatischen Symptomen und emotionalem Rückzug.

Fallstudie: Belarusische Flüchtlingskinder mit Autismus und psychischen Erkrankungen in Litauen

Seit 2020 hat Litauen Zehntausende belarussische Flüchtlinge aufgenommen, die vor politischer Repression, drohender Zwangsrekrutierung, Folter und strafrechtlicher Verfolgung fliehen. Unter ihnen befinden sich Tausende Familien mit Kindern, darunter viele mit psychischen Erkrankungen wie Autismus, Schizophrenie, Angststörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Besonders gefährdet sind Kinder ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, mit Asylantrag oder völlig ohne Papiere. Ihr Zugang zu medizinischen, schulischen und sozialen Leistungen ist stark eingeschränkt. Die staatlichen Anpassungsprogramme Litauens gehen nicht nur an ihren Bedürfnissen vorbei – sie ignorieren oft sogar ihre bloße Existenz.

Derzeit gibt es keine genauen Daten über die Anzahl der belarussischen Flüchtlingskinder, die sich in Litauen aufhalten, deren rechtlicher Status stark variiert – von offiziell anerkannten politischen Flüchtlingen bis hin zu undokumentierten Minderjährigen und Kindern, die sich unregelmäßig im Land aufhalten. Es wird jedoch geschätzt, dass ihre Gesamtzahl mindestens zwischen 10.000 und 15.000 liegt. Dies ist eine bedeutende Gruppe – viel zu groß, um ignoriert zu werden. Es ist gerechtfertigt zu sagen, dass all diese Kinder – unabhängig von ihrem rechtlichen Status – tiefgreifend vom soziopolitischen Kontext in Belarus und von der Erfahrung der erzwungenen Vertreibung betroffen sind.

Aufgrund einer feindlichen und stark ausschließenden Staatspolitik gegenüber belarussischen Migrantinnen und Flüchtlingen bleibt diese Gruppe nahezu unsichtbar und wird systematisch von institutioneller Unterstützung ausgeschlossen. Hilfe für belarussische Flüchtlinge wird lediglich nachrangig gewährt – erst nachdem andere Flüchtlingsgruppen versorgt wurden. In der litauischen Praxis hat sich eine Hierarchie von „würdigen“ und „unerwünschten“ Nationalitäten etabliert, in der Belarusinnen konsequent an den Rand gedrängt und vernachlässigt werden.

Diese Ausgrenzung ist durch zahlreiche Fakten und Daten belegt. Sie führt zur Unsichtbarmachung und zum Schweigen über die spezifischen Herausforderungen, denen Belarus*innen gegenüberstehen – insbesondere in internationalen und institutionellen Diskursen zum Flüchtlingsschutz. Selbst Programme, die sich mit der Lage von Flüchtlingskindern in Litauen befassen, schließen belarussische Kinder häufig aus.

Die Situation ist besonders tragisch und alarmierend für belarussische Flüchtlingskinder mit Autismus und anderen psychischen Störungen – von denen viele traumabedingt sind. Diese Kinder haben oft schwerste seelische Belastungen erlebt, darunter die Verhaftung oder Inhaftierung eines oder beider Elternteile, nächtliche Razzien durch den belarussischen KGB, erzwungene Flucht und Gewaltandrohungen. Und dennoch bleiben sie für litauische Institutionen, UN-Organisationen und internationale Geldgeber vollkommen unsichtbar.

Beispielsweise befragte der Bericht

Refugee Children’s Experiences and Wellbeing in Lithuania (2023)3 erstellt im Rahmen des Projekts „Child Rights and Child Protection in Transit“ und finanziert vom Nordischen Ministerrat – insgesamt 53 Flüchtlingskinder und 86 Eltern. Zusätzlich wurden Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen interviewt. Die Datenerhebung fand zwischen September und Dezember 2023 statt.

Von den befragten Familien stammten 97 % aus der Ukraine. Weitere Interviews und Fokusgruppen wurden mit Geflüchteten aus Syrien, dem Irak, Äthiopien, Gambia und Russland durchgeführt.

Trotz der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt 62.165 belarussische Staatsangehörige4 offiziell in Litauen lebten, wurde kein einziges belarussisches Flüchtlingskind in die Studie einbezogen.

Dies ist besonders besorgniserregend angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Geflüchteten aus Syrien, dem Irak, Gambia und Äthiopien in Litauen nur einige Hundert oder wenige Tausend beträgt – während Belarusinnen die zweitgrößte Flüchtlings- und Migrantinnengruppe im Land ausmachen.

Der Ausschluss belarussischer Kinder mit Behinderungen aus solchen Studien und Unterstützungsprogrammen deutet darauf hin, dass sie als „unerwünschte Gruppe“ behandelt werden. Ihre Bedürfnisse bleiben nicht nur für den litauischen Staat unsichtbar, sondern auch für internationale Akteure wie den Nordischen Ministerrat.

Angesichts der Tatsache, dass viele belarussische Familien aufgrund politischer Repressionen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, kommt das Ausblenden der psychischen Belastungen ihrer Kinder einem bewussten Schweigen gleich. Es besteht dringender Handlungsbedarf, das spezifische Trauma und die besondere Verwundbarkeit belarussischer Flüchtlingskinder – insbesondere mit Autismus und anderen psychischen Erkrankungen – in allen nationalen und internationalen Schutzmechanismen anzuerkennen und zu berücksichtigen.

Selbst in spezialisierten und detaillierten Berichten über belarussische Flüchtlinge in Litauen und anderen Ländern fehlt eine separate Analyse zur Situation belarussischer Flüchtlingskinder mit psychischen Erkrankungen in Litauen – etwa Autismus, Schizophrenie, Angststörungen, Panikattacken oder posttraumatische Belastungsstörungen. Diese Themen werden weder im Bildungs- noch im Gesundheitssystem behandelt.

Ein Beispiel ist der Bericht „Civil Society in Exile“5, erstellt vom Centre for Conflict Analysis and Prevention (CAPC) und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). Er enthält Interviews mit belarussischen Geflüchteten in Litauen, Georgien, der Ukraine und Polen und untersucht die psychischen Traumata, die durch politische Repression und erzwungene Emigration verursacht wurden.

Litauen wird mehrfach als eines der Hauptzielländer für Belarus*innen genannt, die seit 2020 geflohen sind. Der Bericht basiert auf Interviews mit Befragten aus Litauen und hebt die Schwierigkeiten hervor, mit denen belarussische Geflüchtete – auch Familien mit Kindern – konfrontiert sind. Zum Beispiel:

  • Der Bericht enthält Aussagen belarussischer Mütter, die mit ihren Kindern nach Litauen geflohen sind. Sie beschreiben, wie ihre Kinder Bedrohungen durch Schusswaffen ausgesetzt waren, in gewaltgeprägten Umgebungen lebten, Tote gesehen haben, sich vor Razzien versteckten und bereits in Belarus schwer traumatisiert wurden.

  • In einem Fall wird eine belarussische Mutter beschrieben, die befürchtete, dass ihr in Litauen vom Kinderschutz die Kinder weggenommen würden – obwohl sie vor politischer Verfolgung geflüchtet war. Es ist bekannt, dass über 1.200 belarussische Kinder in Belarus von Inobhutnahme bedroht waren, weil ihre Mütter im Bereich Menschenrechte, Journalismus oder Aktivismus engagiert waren.

Der Bericht beschreibt Litauen außerdem als ein Land, das selbst erwachsenen belarussischen Geflüchteten nur begrenzte Unterstützung bietet. Zum Beispiel:

  • In Litauen verfügten 67,75 % der belarussischen Geflüchteten über eine temporäre Aufenthaltserlaubnis, 14,58 % hatten ein humanitäres Visum, und nur 8 % besaßen offiziellen Flüchtlingsstatus. Eine Legalisierung erfordert den dokumentierten Nachweis von Verfolgung – was nicht immer möglich ist. Einige Belarus*innen kamen sogar völlig ohne Papiere nach Litauen – nicht einmal mit einem Reisepass.

  • Psychologische Unterstützung ist unzureichend, oft nur kurzfristig verfügbar, systemisch schlecht koordiniert und nicht an die Bedürfnisse von Familien mit Kindern angepasst. Der Bericht hebt insbesondere den gravierenden Mangel an Fachkräften hervor, die im Umgang mit Kindern geschult sind, die Folter, Gewaltandrohungen, körperliche Übergriffe oder Inobhutnahme erlebt haben.

  • 16 % der Belarus*innen in Litauen berichteten von direkter Diskriminierung – darunter die Verweigerung von Wohnraum oder Bankdienstleistungen sowie ein weit verbreitetes institutionelles Misstrauen.

Obwohl der BAfF-Bericht wichtige Aspekte der Erfahrungen belarussischer Geflüchteter in Litauen beleuchtet – etwa Traumatisierung, rechtliche Herausforderungen und Diskriminierung –, behandelt er die Situation von Kindern mit psychischen Erkrankungen nicht systematisch. Es werden keine Daten zum Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Unterstützung für undokumentierte Familien oder familienbasierter Hilfe in Litauen bereitgestellt.

Tatsächlich existieren derzeit keine Studien, die sich gezielt mit der Situation belarussischer Kinder mit psychischen Störungen in Litauen befassen. Dies stellt eine gravierende Lücke sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Forschung und Politik dar.

Hindernisse beim Zugang zu Bildung, Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung für belarussische Flüchtlingskinder mit psychischen Erkrankungen in Litauen

1. Bildung und Inklusion: Eine Lücke zwischen Gesetz und Realität

Seit dem 1. September 2024 schreibt das litauische Gesetz vor, dass jedes Kind – einschließlich Kinder mit Behinderungen – Zugang zur Bildung an der nächstgelegenen öffentlichen Schule erhalten muss6. Theoretisch umfasst dies inklusive Bildung mit Unterstützung durch Logopädinnen, Psychologinnen, Sozialpädagog*innen und Schulassistenzen.

In der Praxis bestehen jedoch erhebliche Umsetzungslücken – insbesondere für Flüchtlingskinder mit psychischen Erkrankungen. Zu den zentralen Hindernissen zählen:

  • Erheblicher Mangel an qualifiziertem Fachpersonal: Viele Schulen verfügen nicht über ausreichend Psychologinnen, Logopädinnen und Assistenzen. Obwohl diese Funktionen gesetzlich vorgeschrieben sind, sind entsprechende Fachkräfte häufig nicht verfügbar oder überlastet.

  • Altersabhängiger Zugang zu Leistungen: Kostenlose staatlich finanzierte Therapien für Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) stehen in der Regel nur Kindern unter 8 Jahren zur Verfügung. Ältere Kinder bleiben somit oft ohne kontinuierliche Unterstützung.

  • Systemische Schwächen im Bereich Inklusion: Zwar existiert in Litauen ein mehrstufiges Unterstützungsmodell, doch es ist unterfinanziert und wird ungleichmäßig umgesetzt – insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Beeinträchtigungen wie Schizophrenie, Angststörungen oder traumaspezifische Erkrankungen.

  • Rechtlicher Anspruch vs. praktische Realität: Obwohl das Bildungsgesetz allen Kindern – unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus – den Schulbesuch garantiert, stoßen undokumentierte oder nur vorübergehend aufhältige Kinder auf erhebliche Hürden bei der Einschulung und beim Zugang zu spezialisierten Unterstützungsangeboten.

2. Zusätzliche Benachteiligungen belarussischer Flüchtlingskinder

Belarussische Kinder mit psychosozialen und neuroentwicklungsbedingten Beeinträchtigungen werden durch systemische und kulturelle Barrieren zusätzlich marginalisiert:

  • Mangel an Aufklärung und aktiver Ansprache: Familien aus Belarus wissen oft nicht, wie sie Zugang zu sonderpädagogischen Unterstützungsangeboten erhalten können. Es fehlen proaktive Informations- und Kontaktmechanismen.

  • Sprachliche und kulturelle Ausgrenzung: Das Fehlen von Informationsmaterialien in russischer oder belarussischer Sprache sowie das Fehlen geschulter Dolmetscher*innen erschweren die elterliche Beteiligung und mindern die Wirksamkeit therapeutischer Maßnahmen.

  • Fehlende traumasensible Betreuung: Belarussische Kinder leiden häufig unter komplexen Traumata infolge von Repression, Flucht oder familiärer Trennung. Schulen und Fachkräfte sind meist nicht dafür geschult, solche Belastungen zu erkennen oder angemessen darauf zu reagieren.

  • Ausschluss aufgrund des Aufenthaltsstatus: Der Zugang zu vielen bildungsbezogenen Leistungen und spezialisierten Unterstützungsangeboten ist an einen dauerhaften Aufenthaltsstatus (PR) geknüpft – den viele belarussische Kinder nicht besitzen.

Diese Bedingungen stellen systematische Verletzungen folgender internationaler Normen dar:

  • Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf inklusive Bildung),

  • Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention (Recht auf Bildung ohne Diskriminierung) sowie

  • Artikel 14 der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta (Recht auf spezialisierte Bildungsunterstützung).

3. Soziale Leistungen, Aufenthaltsstatus und Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung

Belarussische Flüchtlingskinder mit Behinderungen sind systematisch von grundlegenden sozialen Schutzmechanismen ausgeschlossen. Das litauische Gesetz sieht zwar zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Behinderung vor, doch der Zugang ist auf Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus (PR) beschränkt. Kinder mit befristetem Aufenthaltstitel (TRP), Asylantrag oder ohne Dokumente sind ausgeschlossen – viele belarussische Familien geraten dadurch in wirtschaftliche Not.

Die allgemeinen Kinderleistungen (vaiko pinigai) in Höhe von 122,50 € pro Monat werden an Kinder unter 18 Jahren (bzw. bis 23 bei Ausbildung) gezahlt. Ein zusätzlicher Betrag von 72,10 € ist vorgesehen für Kinder mit Behinderungen oder aus einkommensschwachen bzw. kinderreichen Familien – wiederum aber nur für jene mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus7. Asylsuchende und undokumentierte Geflüchtete sind im Allgemeinen ausgeschlossen.

Kinder im Asylverfahren haben theoretisch Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung und grundlegende soziale Dienste über Aufnahmezentren. Der Zugang zu spezialisierter psychischer Gesundheitsversorgung ist jedoch stark eingeschränkt – aus folgenden Gründen:

  • Fachkräftemangel: Es besteht ein landesweiter Mangel an Kinderpsychiaterinnen und -psychologinnen, insbesondere außerhalb größerer Städte. Litauens Kapazitäten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie liegen deutlich unter den OECD-Standards.

  • Ausschluss nach Altersgrenze: Kinder über 8 Jahre haben keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Autismus-Therapie, selbst wenn weiterhin ein klarer medizinischer Bedarf besteht.

  • Hürden bei der Anerkennung von Behinderungen: Nur Kinder mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus (PR) können offiziell als behindert anerkannt werden und entsprechende Leistungen erhalten. Asylsuchende Kinder – deren Verfahren bis zu 18 Monate dauern können – werden häufig von solchen Leistungen ausgeschlossen oder bleiben für das System unsichtbar.

Litauen fehlt es an der notwendigen Infrastruktur für eine sinnvolle und wirksame Einbeziehung von Kindern mit chronischen psychiatrischen und neuroentwicklungsbedingten Erkrankungen. Zu den zentralen Defiziten gehören:

  • Keine nationale Integrationsstrategie für Kinder mit psychischen Erkrankungen.

  • Keine staatlich unterstützten Schulungsprogramme für Eltern zum Umgang mit Kindern mit psychischen Beeinträchtigungen.

  • Fehlende Lehrer*innenfortbildung zu inklusiven und traumasensiblen Unterrichtsansätzen.

  • Keine Programme zur Familienunterstützung, insbesondere für alleinerziehende Mütter.

  • Keine spezialisierten Förder- oder Entwicklungsprogramme für Kinder mit psychiatrischen Diagnosen.

  • Kein nationales Rehabilitationssystem, das auf die Bedürfnisse der kindlichen psychischen Gesundheit zugeschnitten ist.

Im Bildungssystem:

  • Unterstützung durch Schulpsychologinnen und Pädagoginnen ist häufig nicht verfügbar.

  • Klassenassistenzen sind gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch selten tatsächlich zugewiesen.

  • Nach dem 8. Lebensjahr verlieren Kinder den Zugang zu staatlich finanzierter Autismus-Therapie.

Im Gesundheitssystem:

  • Psychiatrische Einrichtungen können jährlich weniger als 200 Kinder versorgen – obwohl der nationale Bedarf auf etwa 5.000 Kinder geschätzt wird8.

  • Laut dem OECD-Bericht „The Provision of Community-Based Mental Health Care in Lithuania“ gab es im Jahr 2018 landesweit nur 102 stationäre psychiatrische Betten für Kinder und Jugendliche, verteilt auf fünf medizinische Einrichtungen. Aufgrund der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer und der Bettenbelegungsrate bedeutet dies, dass jährlich weniger als 200 Kinder stationär psychiatrisch behandelt werden können.

  • Obwohl präzise nationale Schätzungen fehlen, gehen internationale Studien davon aus, dass etwa 10 % aller Kinder und Jugendlichen an psychischen Erkrankungen leiden, die eine klinische Behandlung erfordern. Überträgt man diese Prävalenzrate auf die litauische Jugendbevölkerung, ergibt sich ein potenzieller Behandlungsbedarf für rund 5.000 Kinder und Jugendliche pro Jahr.

  • Die Diskrepanz zwischen der begrenzten Kapazität psychiatrischer Einrichtungen und dem geschätzten Bedarf verdeutlicht ein gravierendes Defizit in der litauischen Infrastruktur für psychische Gesundheit im Kindes- und Jugendalter. Diese Lücke kann dazu führen, dass psychische Probleme nicht erkannt oder nicht rechtzeitig behandelt werden und sich psychische Erkrankungen bei jungen Menschen weiter verschärfen.

  • Die Lösung dieses Problems erfordert gezielte Investitionen in den Ausbau stationärer und ambulanter psychiatrischer Dienste, die Ausbildung von Fachkräften für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Umsetzung gemeindebasierter Interventionen zur Überbrückung der Versorgungslücke.

  • Kein Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen in Sanatorien für Flüchtlingskinder.

  • Keine psychischen Gesundheitsdienste in russischer oder belarussischer Sprache, was zu sprachbedingtem Ausschluss führt.

Diese systemischen Versäumnisse stellen eine strukturelle Diskriminierung dar und verletzen:

  • Artikel 23 und 24 der UN-Kinderrechtskonvention sowie

  • Artikel 11 und 13 der revidierten Europäischen Sozialcharta.

Dringende Reformen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Kinder in Litauen – unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Sprache – Zugang zu ihrem Recht auf Bildung, Gesundheit und Würde erhalten.

4. Familiäre Unterstützung und Stigmatisierung

Belarusische Flüchtlingsfamilien, die Kinder mit psychischen Erkrankungen aufziehen, stehen vor akuten emotionalen, informatorischen und strukturellen Herausforderungen. Diese Familien – meist von alleinerziehenden Müttern geführt – tragen die Hauptlast der Betreuung in einem Umfeld, das wenig institutionelle Unterstützung bietet und von weit verbreiteter gesellschaftlicher Stigmatisierung geprägt ist.

Emotionale und strukturelle Belastung

Das Fehlen maßgeschneiderter Dienstleistungen, zugänglicher Informationen und kulturell angemessener Beratung führt zu chronischem Stress und emotionaler Erschöpfung bei den Eltern. Viele fühlen sich unvorbereitet auf die Bewältigung von Verhaltenskrisen oder psychischen Belastungen ihrer Kinder und äußern häufig Angst vor dem unvorhersehbaren oder aggressiven Verhalten des eigenen Kindes. Ohne klare Kommunikationskanäle mit Fachkräften aus dem Gesundheits- oder Bildungsbereich müssen sie sich allein durch komplexe Herausforderungen kämpfen.

Angst und institutionelles Misstrauen

Belarusische Familien zögern häufig, Hilfe in Anspruch zu nehmen – aus Angst, für den Zustand oder das Verhalten ihres Kindes verantwortlich gemacht zu werden. Viele haben in Belarus bereits Verfolgung erlebt, einschließlich der Androhung, ihnen ihre Kinder wegen politischem oder aktivistischem Engagement zu entziehen. In Litauen bestehen ähnliche Ängste fort: Einige belarusische Eltern berichten, dass sie von den Kinderschutzbehörden bedroht oder bei Krisenfällen von Polizei und Sozialarbeitern mit Misstrauen behandelt wurden.

Kulturelle und sprachliche Barrieren

Es gibt keinerlei kulturelle Vermittler oder Elternunterstützungsprogramme, die auf die belarusischen Flüchtlingsgemeinschaften zugeschnitten sind. Ohne Materialien in belarusischer oder russischer Sprache und ohne traumasensible Beratung haben Eltern Schwierigkeiten, selbst grundlegende Informationen zur psychischen Gesundheit zu erhalten. Das Fehlen gezielter Aufklärung verstärkt Verwirrung, Angst und soziale Isolation.

Geschlechtsspezifische Auswirkungen und wirtschaftliche Belastung

Die Hauptverantwortung für die Pflege liegt bei belarusischen Müttern, von denen viele ihre Kinder allein erziehen, nachdem Partner aufgrund der Belastungen des Exils die Familie verlassen haben. Diese Frauen sind häufig wirtschaftlich benachteiligt, da die Vollzeitbetreuung ihrer Kinder eine Erwerbstätigkeit unmöglich macht. Ohne Zugang zu Unterstützungsleistungen für Behinderte oder Entlastungsangebote wird die Belastung untragbar.

Wissenslücken und unzugängliche Fachkompetenz

Da es keine öffentliche Aufklärung oder Schulung für belarusische Eltern von Kindern mit psychischen Beeinträchtigungen gibt, müssen diese Informationen in Fremdsprachen oder aus zersplitterten Quellen zusammensuchen. Fachkräfte in Schulen, Kliniken oder Kinderschutzbehörden geben selten Anleitung im Umgang mit psychischen Krisen, zur Förderung der sozialen Teilhabe oder für eine langfristige Entwicklungsbegleitung.

Wie die Weltgesundheitsorganisation feststellt:

Stressoren nach der Migration stehen in engem Zusammenhang mit der Entstehung von Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen.“

Fehlende Daten und Unsichtbarkeit

Es existieren keine offiziellen Statistiken über die Lebensbedingungen belarusischer Familien, die im Exil Kinder mit psychischen Erkrankungen großziehen. Lokales Wissen aus den Gemeinschaften bestätigt jedoch, dass es sich dabei überwiegend um alleinerziehende Haushalte handelt, die in besonderem Maße von Armut, Isolation und Erschöpfung betroffen sind. Ihre Bedürfnisse bleiben sowohl für nationale als auch für internationale Akteure unsichtbar.

5. Häufigkeit von Mobbing an litauischen Schulen und erhöhte Gefährdung belarusischer Flüchtlingskinder mit psychischen Erkrankungen

Litauen weist seit Jahren eine hohe Rate an Mobbingfällen unter schulpflichtigen Kindern auf. Laut der von der Weltgesundheitsorganisation durchgeführten Studie „Health Behavior in School-aged Children“ (HBSC) gehört Litauen zu den europäischen Ländern mit den meisten gemeldeten Mobbingvorfällen in Schulen. Konkret berichteten 32 % der 13-jährigen Jungen und 31 % der Mädchen, dass sie Mobbing erfahren haben9.

Weitere Studien zeigen, dass etwa 52,3 % der litauischen Jugendlichen in Mobbing involviert waren – sei es als Opfer, Täter oder beides10. Diese Zahlen unterstreichen ein tiefgreifendes strukturelles Problem im litauischen Schulsystem.

Belarusische Flüchtlingskinder mit psychischen Erkrankungen sind besonders anfällig für Mobbing – bedingt durch mehrere sich überschneidende Risikofaktoren:

  • Flüchtlingsstatus: Als Neuankömmlinge sehen sich diese Kinder oft mit Sprachbarrieren, kulturellen Unterschieden und sozialer Isolation konfrontiert, was sie zu leichten Zielen für Mobbing macht.

  • Psychische Gesundheitsprobleme: Störungen wie Autismus-Spektrum-Störungen, PTBS und Angstzustände erschweren soziale Interaktionen und Bewältigungsstrategien, was das Risiko einer Viktimisierung zusätzlich erhöht.

  • Fehlende Unterstützungssysteme: Der begrenzte Zugang zu psychischen Gesundheitsdiensten und inklusiver Bildung verstärkt ihre Verletzlichkeit, da ihnen adäquate Hilfe fehlt.

In einem dokumentierten Fall wurde ein belarusischer Flüchtlingsjunge mit Autismus von seinen Mitschülern schwer gemobbt – sie zwangen ihn, sich auszuziehen, und verbreiteten anschließend Fotos des Vorfalls. Solche traumatischen Erfahrungen können zu tiefgreifenden psychischen Belastungen führen, darunter verstärkte Angst, Depressionen und sozialer Rückzug.

Folgen von Mobbing gegenüber belarusischen Flüchtlingskindern mit psychischen Erkrankungen in Litauen

Die Auswirkungen von Mobbing auf Kinder mit psychischen Störungen sind gravierend 11:

  • Psychologische Folgen: Erhöhtes Risiko für Depressionen, Angstzustände und Suizidgedanken.

  • Auswirkungen auf die Bildung: Sinkende schulische Leistungen, Schulvermeidung und höhere Abbruchquoten.

  • Soziale Isolation: Schwierigkeiten beim Aufbau von Freundschaften, was zu weiterer Marginalisierung führt.

6. Fehlende inklusive Freizeitangebote

  • Außerhalb des schulischen Umfelds fehlt es belarusischen Flüchtlingskindern mit psychischen Störungen in Litauen häufig an Zugang zu inklusiven außerschulischen Aktivitäten:

  • Finanzielle Einschränkungen: Viele Familien können sich kostenpflichtige Programme für Kinder mit besonderen Bedürfnissen nicht leisten.

  • Sicherheitsbedenken: Eltern – insbesondere solche mit traumatischen Erfahrungen – zögern oft, ihre Kinder ohne ausreichende Betreuung an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilnehmen zu lassen.

  • Sprachbarrieren: Das begrenzte Angebot an Programmen in russischer oder belarusischer Sprache schränkt die Teilnahme zusätzlich ein.

7. Empfehlungen und Perspektiven

Um der systematischen Ausgrenzung und den ungedeckten Bedürfnissen belarusischer Flüchtlingskinder mit psychischen Störungen in Litauen wirksam zu begegnen, ist eine koordinierte und umfassende Reaktion dringend erforderlich. Die folgenden zentralen Maßnahmen werden empfohlen:

A. Politische und rechtliche Reformen

  • Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie zur Integration und sozialen Teilhabe von Kindern mit psychischen Störungen – einschließlich belarusischer Flüchtlingskinder und Kinder ohne regulären Aufenthaltsstatus.

  • Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu Leistungen im Zusammenhang mit Behinderung, Pflegegeld und therapeutischer Unterstützung – unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder Vorhandensein von Dokumenten.

  • Ausweitung des Anspruchs auf autismusspezifische Therapien für belarusische Flüchtlingskinder über das 8. Lebensjahr hinaus, um eine kontinuierliche Versorgung mindestens bis zum 18. Lebensjahr zu gewährleisten.

  • Schaffung rechtlicher Schutzmechanismen zur Verhinderung der unrechtmäßigen Trennung von Kindern und Eltern sowie Einrichtung von Rechtsberatung für belarusische Familien in Risikosituationen.

B. Unterstützung für Familien und Bildungssysteme

  • Einführung traumasensibler Schulungsprogramme für belarusische Eltern und Lehrkräfte mit Schwerpunkt auf Verhaltenstherapie und inklusiven Unterrichtsmethoden.

  • Bereitstellung kultursensibler Psychoedukation und Peer-Support für belarusische Eltern – insbesondere für alleinerziehende Mütter.

  • Schulung von Schul- und Gesundheitspersonal im Erkennen und Umgang mit Traumata, fluchtbedingtem Stress und den Folgen von Folter bei Kindern.

  • Umsetzung umfassender Anti-Mobbing-Richtlinien, die speziell Flüchtlingskinder und neurodivergente Kinder in Schulen schützen.

C. Psychische Gesundheitsinfrastruktur

  • Erhöhung der finanziellen Mittel und gezielte Bereitstellung von auf Kinder spezialisierten Fachkräften für psychische Gesundheit – insbesondere in ländlichen und unterversorgten Regionen.

  • Unterstützung und Stärkung von belarusisch geführten Rehabilitations- und Gemeindezentren, die psychologische, soziale und Freizeitangebote für Kinder mit psychosozialen Beeinträchtigungen bereitstellen.

  • Entwicklung von psychischen Gesundheitsdiensten in der Muttersprache der Familien, um den Zugang für nicht litauischsprachige Familien sicherzustellen.

D. Soziale Inklusion und gemeindebasierte Integration

  • Förderung inklusiver und erschwinglicher außerschulischer Aktivitäten, um sichere Räume für Flüchtlingskinder mit psychischen Beeinträchtigungen zu schaffen, in denen sie soziale Kontakte knüpfen und Freundschaften aufbauen können.

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des gegenseitigen Vertrauens durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Flüchtlingsfamilien und lokalen Institutionen.

E. Transparenz und institutionelle Zusammenarbeit

  • Erhebung und Veröffentlichung disaggregierter Daten über belarusische Flüchtlingskinder mit psychosozialen Beeinträchtigungen, insbesondere zu ihrem Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen.

  • Einrichtung strukturierter Dialogmechanismen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Ministerien zur gemeinsamen Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans für die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder.

  • Anerkennung und Überwindung institutioneller Stigmatisierung: Kritik an politischen Versäumnissen darf nicht zur Ausgrenzung oder Marginalisierung von NGOs führen. Ein konstruktiver Dialog mit der Zivilgesellschaft ist grundlegend für demokratische und inklusive Reformprozesse.

Schlussfolgerung

Die Bewältigung der vielfältigen Verwundbarkeiten belarusischer Flüchtlingskinder mit psychischen Erkrankungen erfordert einen ganzheitlichen, traumasensiblen und menschenrechtsbasierten Ansatz. Bildungseinrichtungen, Sozialdienste, Gesundheitssysteme und politische Entscheidungsträger müssen gemeinsam handeln, um sicherzustellen, dass diese Kinder geschützt, unterstützt und einbezogen werden. Inklusive politische Maßnahmen, ausreichende Finanzierung und eine echte Zusammenarbeit mit belarusisch geführten zivilgesellschaftlichen Organisationen sind entscheidend, um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen und jedem Kind ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Die wirksame Umsetzung dieser Empfehlungen setzt sektorübergreifende Kooperation und die substanzielle Beteiligung belarusischer zivilgesellschaftlicher Organisationen wie „Unser Haus“ voraus. Die litauischen Behörden müssen institutionelle Reife zeigen, indem sie auf konstruktive Kritik mit Dialog und Einbindung reagieren – nicht mit Feindseligkeit und nicht mit Angriffen.

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